Endspiel des Liberalismus: Europa im permanenten Ausnahmezustand
Von Schmitt zu Agamben im Zeitalter administrativer Gewalt.
Europa gleitet heute nicht in der dramatischen Weise in den Autoritarismus ab, wie man es aus der Geschichte des 20. Jahrhunderts kennt. Es gibt keinen Reichstagsbrand, keine formelle Ausrufung des Ausnahmezustands, keine Aussetzung von Verfassungen unter martialischer Rhetorik. Stattdessen schreitet die Gewaltausübung indirekt voran: durch Verordnungen, Sanktionslisten, Finanzierungsauflagen, richterliche Neuinterpretationen und „technische“ Compliance-Mechanismen. Was wir erleben, ist nicht die Rückkehr von Carl Schmitts souveräner Entscheidung in ihrer klassischen Form, sondern etwas Flüchtigeres und in vielerlei Hinsicht Zersetzenderes: ein permanenter, nicht eingestandener Ausnahmezustand, zusammengesetzt durch administratives Salamitaktieren.
Die jüngsten Sanktionen der Europäischen Union gegen Nicht-EU-Bürger, darunter Schweizer Staatsangehörige wie Jacques Baud; die eskalierende Debatte über ein Verbot der AfD; das routinemäßige Zurückhalten von Mitteln gegenüber nicht konformen Mitgliedstaaten; sowie die zunehmend offene Einmischung der EU in Wahlen und politische Ergebnisse in Nachbarstaaten wie Georgien und Moldau – all dies weist in dieselbe Richtung. Die Frage lautet nicht mehr nur, was Europa tut, sondern wie Gewalt ausgeübt wird und warum sie heute diese administrative, indirekte Form annimmt.
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Um diesen Moment zu verstehen, bleibt Carl Schmitt unverzichtbar. Doch Schmitt allein reicht nicht aus. Giorgio Agambens Theorie des permanenten Ausnahmezustands erfasst die heute wirksamen Machtmechanismen präziser – insbesondere in einem Europa, das durch fragmentierte Souveränität, institutionelle Vielschichtigkeit und ungelöste politische Widersprüche gekennzeichnet ist.
Dezisionismus ohne Deklaration
Schmitt definierte Souveränität bekanntlich als die Macht, über den Ausnahmezustand zu entscheiden. In seiner Darstellung zeigt sich das wahre Wesen der Politik, wenn Legalität im Namen der Notwendigkeit suspendiert wird. Der Souverän tritt aus dem Recht heraus, um es zu retten. Diese Entscheidung ist sichtbar, dramatisch und unmissverständlich politisch. Der Ausnahmezustand markiert einen Bruch zwischen Normalität und Notfall. In ihm wird die Freund-Feind-Unterscheidung scharf hervorgehoben und praktisch wirksam.
Das zeitgenössische Europa präsentiert jedoch ein Paradoxon. Außerordentliche Maßnahmen nehmen zu, doch niemand räumt ausdrücklich ein, dass ein Ausnahmezustand besteht. Sanktionsregime reichen über die Logik des Krieges und über territoriale Zuständigkeiten hinaus; politische Parteien werden nicht anhand von Programmen oder Politiken diskutiert, sondern als existenzielle Risiken; Meinungsäußerungen werden durch Sicherheitsdoktrinen reguliert statt über öffentliche Debatten. Und dennoch läuft alles unter dem Banner der Legalität, der Normen und Werte.
Der entscheidende Moment ist nicht verschwunden, sondern zerlegt worden. Entscheidungen werden nicht mehr in einem einzigen souveränen Akt getroffen, sondern sind auf Ausschüsse, Agenturen, Gerichte, Banken, Regulierungsbehörden und Finanzierungsmechanismen verteilt. Gewalt wird kontinuierlich statt episodisch ausgeübt, präventiv statt reaktiv. Jeder Schritt wirkt geringfügig, reversibel und technisch. Reine Bürokratie bei der Arbeit; nichts zu sehen hier. Zusammengenommen jedoch ergeben diese Schritte einen dauerhaften Ausnahmezustand.
Schmitt ahnte, dass der Liberalismus irgendwann gezwungen sein würde zu entscheiden. Was er nicht vorhergesehen hat, war die Fähigkeit des Liberalismus, zu entscheiden, ohne anzuerkennen, dass er dies getan hat.
Agamben und der administrative Ausnahmezustand
Agambens Beitrag besteht darin zu zeigen, dass moderne Gewalt das Recht nicht mehr offen suspendiert, sondern den Ausnahmezustand in die normale Regierungsführung integriert. Die Ausnahme wird permanent, bleibt dabei aber formal unsichtbar. Das Recht besteht fort, jedoch als flexibles Instrument statt als bindende Grenze.
Rechte werden unter diesem Regime nicht abgeschafft. Sie werden an Bedingungen geknüpft. Sie gelten prinzipiell weiter, doch ihre praktische Ausübung ist von administrativer Genehmigung, Verhaltenskonformität und politischer Ausrichtung abhängig. Europa bietet heute ein lehrbuchhaftes Beispiel für diese Dynamik.
In der gesamten EU funktionieren Rechte zunehmend als Privilegien, die vom Verhalten abhängen. Die finanzielle Ausgrenzung durch die Sanktionsregime veranschaulicht dies anschaulich. Personen und Organisationen, die auf Sanktionslisten gesetzt werden – häufig ohne gerichtliches Verfahren – werden faktisch aus dem Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Bankkonten werden eingefroren, Zahlungssysteme verwehrt, Beschäftigungsmöglichkeiten blockiert. Dies ist keine Bestrafung nach einer Verurteilung, sondern eine präventive Entmündigung. Man bleibt rechtlich frei, ist aber materiell ausgeschlossen.
Mit der Meinungsäußerung verhält es sich ähnlich. Sie wird selten offen verboten, wenngleich es Schritte in diese Richtung gibt. Stattdessen wird sie algorithmisch unterdrückt, administrativ als „Desinformation“ markiert, demonetarisiert oder institutionell unlesbar gemacht. Das Recht zu sprechen überlebt in der Abstraktion, doch seine Reichweite und Wirkung werden still neutralisiert.
Auch politische Teilhabe wird zunehmend konditional. Die Überwachung von Parteien, NGOs und Bewegungen erfolgt nicht auf der Grundlage von Illegalität, sondern von Potenzialität – dessen, was sie tun könnten, falls sie an die Macht kommen. Die AfD-Debatte veranschaulicht diese Logik. Die Partei wird nicht primär als politischer Gegner bekämpft, sondern als latente systemische Bedrohung geframt. Politik weicht der Prophylaxe.
Die Zugehörigkeit zur Rechtsordnung steht unter dauerhaften Bewährungsauflagen, bei denen die Amtsinhaber entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen man mitspielen darf.
Administratives Privileg als politische Waffe
Ein zentrales Merkmal von Europas stillem Ausnahmezustand ist die Instrumentalisierung administrativer Ermessensspielräume.
Regulierungsbehörden bestimmen heute, welche Organisationen als legitime Akteure der Zivilgesellschaft gelten, welche Medien „vertrauenswürdig“ sind, welche Forschungseinrichtungen akzeptable Partner darstellen und welche Narrative als „ausländisch beeinflusst“ gelten. Diese Einstufungen haben entscheidende materielle Folgen – Zugang zu Finanzierung, Plattformen und institutioneller Anerkennung – werden jedoch als neutrale, technische Bewertungen dargestellt.
Migrations- und Aufenthaltsregelungen funktionieren ähnlich. Der Rechtsstatus wird selten direkt widerrufen. Stattdessen werden Verlängerungen verzögert, Anforderungen an Nachweise verschärft und die verfahrenstechnischen Hürden vervielfacht. Die Betroffenen leben in anhaltender administrativer Unsicherheit, formal rechtmäßig, praktisch jedoch in Unsicherheit. Die Gewalt ist hier nicht spektakulär. Sie ist verfahrenstechnischer Natur. Rechte werden nicht per se verweigert, sondern endlos aufgeschoben.
Finanzielle Zwangsmittel und konditionale Souveränität
Das wirksamste administrative Instrument der EU ist die finanzielle Konditionalität. Wiederaufbaufonds, Kohäsionsmittel und Entwicklungszuschüsse werden inzwischen routinemäßig an weit gefasste, elastische Kriterien wie „Rechtsstaatlichkeit“, „Werte“ oder „institutionelle Integrität“ geknüpft. Diese Begriffe sind rechtlich unpräzise definiert und gewähren der Europäischen Kommission einen großen Ermessensspielraum.
Ungarn und die Slowakei sind die prominentesten Fälle, doch der Präzedenzfall ist inzwischen allgemeiner Natur. Finanzströme, die einst als Mechanismen wirtschaftlicher Integration dienten, werden zu Instrumenten politischer Disziplinierung umfunktioniert. Souveränität wird nicht abgeschafft, aber finanziell rationiert.
Diese Logik setzt sich nach unten fort. Universitäten, Kommunen, NGOs und Medienorganisationen erhalten nur dann Zugang zu EU-Mitteln, wenn sie mit genehmigten Narrativen und politischen Prioritäten übereinstimmen. Dissens wird nicht verboten; er wird schlicht unbezahlbar gemacht.
Export des Ausnahmezustands: Wahlen jenseits der EU
Die wohl deutlichste Demonstration der administrativen Wende Europas zeigt sich nicht innerhalb der EU selbst, sondern in ihrem Umgang mit Nachbarstaaten. In Ländern wie Georgien und Moldau positioniert sich die EU zunehmend nicht nur als Beobachter des demokratischen Prozesses, sondern als aktiver Schiedsrichter akzeptabler politischer Ergebnisse. Wahlen werden im Voraus als „Tests“ europäischer Ausrichtung gerahmt. Parteien und Kandidaten werden als pro-europäisch oder anti-europäisch, demokratisch oder verdächtig, legitim oder gefährlich klassifiziert – oft unabhängig von ihren innenpolitischen Programmen.
Finanzhilfen, Beitrittsperspektiven, Visaregime und institutionelle Unterstützung werden explizit an Wahlergebnisse und die Politik nach den Wahlen geknüpft. Weichen Ergebnisse von den Erwartungen ab, folgt nicht Neutralität, sondern Druck: Drohungen mit der Aussetzung von Mitteln, eingefrorenen Verhandlungen oder politischer Isolation.
Auffällig ist, dass diese Intervention im Namen der Demokratie selbst gerechtfertigt wird. Wahl-Souveränität wird einem übergeordneten normativen Projekt untergeordnet, das extern definiert ist: Wähler dürfen frei wählen, solange sie richtig wählen.
Auch hier greift Agambens Logik. Diese Staaten werden nicht aus der europäischen rechtlich-politischen Ordnung ausgeschlossen. Sie werden unter bestimmten Bedingungen als Mitglieder auf Probe aufgenommen, deren demokratische Handlungsfähigkeit nur insoweit anerkannt wird, wie sie mit vordefinierten Ergebnissen übereinstimmt. Das ist kein klassischer Imperialismus, sondern eine schnörkellose administrative Vormundschaft.
Multiple Souveränitäten, permanente Reibung
Diese Techniken entspringen der ungelösten Souveränitätsstruktur Europas, die die Vektoren der Spannungen und Widersprüche definiert, welche als zentrifugale Kräfte am europäischen Projekt zerren.
Erstens stehen innerhalb der Mitgliedstaaten die regierenden Eliten einem wachsenden Widerstand von Wählerschaften gegenüber, die etablierte Politiken auf den Feldern der Migration, Energie, des Krieges und der Verteilung infrage stellen. Statt diese Fragen politisch neu zu verhandeln, versuchen die Eliten zunehmend, Ergebnisse administrativ zu steuern.
Zweitens bleibt zwischen den Staaten die Frage der Souveränität umstritten. Ungarns Widerstand bei der Ukraine-Finanzierung ist symptomatisch. Die EU besitzt nicht die Autorität eines Bundesstaates, verhält sich aber zunehmend so, als müsse sie einheitliche politische Ausrichtung erzwingen.
Drittens übt die Europäische Kommission quasi-souveräne Gewalt ohne eine der Gewalt angemessene demokratische Rechenschaft aus. Sie regiert durch Expertise, Verfahren und Regulierung – ideale Werkzeuge stillen Zwangs. Damit gerät sie in Konflikt mit den souveränen Autoritäten der Mitgliedstaaten.
In einem solchen System wäre eine schmittianische Ausrufung des Ausnahmezustands unmöglich. Es gibt keine einzelne Autorität, die den Ausnahmezustand erklären könnte, und keine einheitliche politische Gemeinschaft, die ihn akzeptieren würde. Administratives Salamitaktieren ist daher nicht nur bevorzugt, sondern strukturell notwendig.
Warum es keinen Reichstagsbrand gibt
Das Ausbleiben eines dramatischen Bruchs ist kein Beweis von Zurückhaltung. Es ist ein Beweis von Anpassung. Ein Reichstagsbrand-Moment setzt einen geeinten Souverän voraus, der Legalität in einem Schlag suspendieren kann. Europa verfügt über keinen solchen Akteur. Stattdessen schreitet die Gewalt schrittweise voran und verankert außergewöhnliche Maßnahmen in der alltäglichen Regierungsführung.
Jeder Schritt erscheint verteidigungsfähig. Sanktionen dienen dem Schutz der Sicherheit. Finanzierungsauflagen sollen Werte wahren. „Wahlbegleitung“ wird im Namen der Demokratie mobilisiert. Und die Überwachung politischer Parteien erfolgt, um „Extremismus zu verhindern“.
Zusammengenommen jedoch verwandeln sie die politische Ordnung, ohne diese Transformation je zu benennen. Der Ausnahmezustand wird nicht erklärt. Er wird verwaltet. Er entsteht einfach, Stück für Stück, Scheibe für Scheibe.
Der Liberalismus verzehrt sich selbst
Die tiefste Ironie besteht darin, dass diese Transformation nicht von außen über den Liberalismus gestülpt wird. Sie ist die eigene Lösung des Liberalismus für seine inneren Widersprüche.
Der Liberalismus verspricht Neutralität und Pluralismus, ist aber auf substanzielle Festlegungen angewiesen, die er nicht offen als politische Entscheidungen verteidigen kann. Werden diese Festlegungen infrage gestellt oder als unzureichend entlarvt, fehlt dem Liberalismus eine legitime Sprache der Macht. Er kann nicht sagen: „Wir wählen diese Ordnung und setzen sie durch“, ohne sein Selbstbild zu verraten.
Also wird Zwang als Compliance umgedeutet. Entscheidungen werden in Verfahren umkodiert. Politik wird durch Management ersetzt. Orwellsche Doppelrede wird zur Norm.
Insofern ist Agambens Warnung schärfer als die Schmitts. Wenn Gewalt sich selbst nicht mehr als solche wahrnimmt, wird Widerstand unverständlich. Opposition wird nicht debattiert, sondern klassifiziert. Und Klassifikation kennt, einmal normalisiert, keine natürliche Grenze. Wer den Stift der Klassifikation führt, kann marginalisieren, eindämmen und beschneiden.
Die justiziell-epistemische Dimension
Diese institutionelle und administrative Lesart Europas stützt frühere Beobachtungen über den Verfall der sozialen und epistemischen Bedingungen politischen Dialogs. Sprache wird nicht nur reguliert; sie wird gefiltert, vorab klassifiziert und nur noch bedingt verständlich gemacht. Debatten über Meinungsfreiheit wirken hohl, weil die Bedingungen, unter denen Sprache überhaupt lesbar ist – Publikum, Anerkennung und institutionelle Vermittlung –, erodiert sind. Habermas’ Traum vom offenen Dialog ist verflogen.
Gerichte, Regulierer, Plattformen und Förderstellen fungieren heute als Torwächter der Verständlichkeit. Sie entscheiden, welche Aussagen politisch registrierbar sind und welche administrativ unlesbar bleiben. Das erzeugt ein System, in dem formale Rechte fortbestehen, die Fähigkeit zur sinnvollen Ausübung dieser Rechte jedoch kollabiert. Sprache existiert, aber das Publikum, die institutionelle Unterstützung und die epistemische Infrastruktur für Dialog existieren nicht mehr.
Transnationalisierung des administrativen Ausnahmezustands
Diese Dynamiken sind nicht länger auf Europa beschränkt. Die Nachricht, dass US-Gesetzgeber unter Führung von Senator Marco Rubio EU- und UK-Beamten, denen eine Beteiligung an der Unterdrückung der Meinungsfreiheit vorgeworfen wird, formell die Einreise verweigert haben, verdeutlicht eine bemerkenswerte Entwicklung: Der administrative Ausnahmezustand ist nun global geworden. Die Zensoren selbst sollen im Namen des Schutzes der Meinungsfreiheit zum Schweigen gebracht werden.
Dies ist eine reflexive und paradoxe Logik. Beamte, die angeblich in die epistemischen Bedingungen der Debatte eingegriffen haben – durch Regulierung, Finanzierungsbeschränkungen oder Parteienüberwachung –, werden selbst Gegenstand diskretionärer Beschränkung. Rechte sind formal, aber konditional: Die Einreise in die USA ist nun von der Übereinstimmung mit US-definierten Normen der Meinungsfreiheit abhängig. Macht wird administrativ, präventiv und außergerichtlich ausgeübt.
Der Rubio-Schritt offenbart eine reflexive Dynamik:
- EU- und UK-Beamte konditionieren Rechte und manipulieren den epistemischen Raum, um „die Demokratie zu schützen“;
- die USA verhängen Einreiseverbote, um den Missbrauch von Autorität zu sanktionieren;
- Europa interpretiert dies als äußere Einmischung und rechtfertigt damit weitere interne administrative Verschärfungen; und
- reziproke Maßnahmen vermehren sich weiter, wodurch der Ausnahmezustand permanent, global und durch Verfahren wechselseitig legitimiert wird.
Konditionale Rechte – ob auf Meinungsäußerung, Mobilität oder politische Teilhabe – sind nun transnational kontingent und von der Anerkennung durch multiple Autoritäten abhängig. Politische und epistemische Handlungsfähigkeit bemisst sich nicht mehr nur am innerstaatlichen Recht, sondern an der Konformität mit extraterritorialen Standards.
Meinungsfreiheit als Instrument administrativer Steuerung
Ironischerweise kreist die Rhetorik dieser Maßnahmen sowohl in Europa als auch in den USA um den Schutz der Meinungsfreiheit. Die angewandten Mittel jedoch gleichen exakt jenen Mechanismen, die die Meinungsfreiheit unterdrücken: diskretionäre Ausgrenzung, präventive Sanktionierung und administrative Klassifikation. Rechte bleiben formal bestehen, werden funktional jedoch ausgehöhlt; Meinungsäußerung existiert nur noch, soweit sie als zulässig gilt, institutionell anschlussfähig ist und sich in ein Geflecht überlagerter Autoritäten einfügt.
Dies ist ein Meta-Dezisionismus: Eine Ermessensmacht, die zuvor dazu diente, Meinungsfreiheit zu konditionieren, wird nun selbst zum Gegenstand erneuter, ebenfalls diskretionärer Beschränkung. Administrative Autorität fungiert zugleich als Werkzeug und als Objekt der Kontrolle. So entsteht ein System, in dem politische Handlungsfähigkeit unter Vorbehalt steht, Rechte provisorischen Charakter annehmen und öffentlicher Dialog strukturell eingeengt ist.
Die Globalisierung epistemischer Ausnahmezustände
Die Rubio-Sanktionen machen deutlich, dass der Zusammenbruch der sozialen und epistemischen Voraussetzungen politischen Dialogs längst kein ausschließlich europäisches Phänomen mehr ist. Administrativer Ausnahmezustand, konditionierte Rechte und gesteuerte Verständlichkeit haben transnationale Dimensionen angenommen. Politische Auseinandersetzung wird zunehmend durch Verfahren, Klassifikationen und bedingte Genehmigungen strukturiert – nicht durch offene Kontroverse oder Überzeugung, sofern diese Bedingungen jemals in reiner Form existiert haben.
Das Risiko ist inzwischen systemischer Natur – zumindest im politischen Westen. Zerfallen die sozialen Voraussetzungen von Verständigung, verkommt politische Debatte zu Verfahrensspielen, Sanktionen und Gegensanktionen. Die Sprache der Rechte bleibt zwar erhalten, doch die Fähigkeit, diese Rechte tatsächlich wirksam auszuüben, schwindet. Während Europa und die USA ihre administrativen Instrumente zunehmend miteinander verzahnen, selbst dort, wo sie vordergründig aneinandergeraten, wird der Ausnahmezustand zugleich dauerhaft und exportierbar. So verändert sich die globale Ordnung politischer Rede, politischer Handlungsfähigkeit und staatlicher Steuerung im Westen grundlegend.
Das Endspiel des Liberalismus
Europas Tragödie – und inzwischen die des gesamten liberalen Westens – besteht darin, dass man in dem Bemühen, einen offenen Ausnahmezustand im Sinne Carl Schmitts zu vermeiden, einen ganz anderen Zustand verfestigt hat: den permanenten Ausnahmezustand, wie ihn Giorgio Agamben beschrieben hat. Rechte existieren weiterhin auf dem Papier, doch Verständigung, politische Handlungsfähigkeit und echte öffentliche Debatte stehen unter Vorbehalt und sind fragil. Möglicherweise waren sie das immer schon, doch heute tritt diese Fragilität – und womöglich auch ihre Heuchelei – offen zutage.
Administratives Salamitaktieren beschränkt sich längst nicht mehr auf Institutionen oder Einzelpersonen. Es erfasst Wissen, Legitimität und sogar die sozialen Voraussetzungen politischer Auseinandersetzung selbst. Der angebliche „Schutz“ der Meinungsfreiheit schlägt dabei ins Gegenteil um: Staatliche Stellen greifen ein, um das Prinzip zu verteidigen, und bedienen sich genau jener Ermessensbefugnisse, die die Meinungsfreiheit in der Praxis aushöhlen.
Der Liberalismus lebt damit vor allem als Ritual und als Sprache fort, nicht mehr als gelebte politische Wirklichkeit. Zurück bleibt eine ausgehöhlte, spröde Ordnung – verfahrensüberladen, epistemisch eingeengt und global verflochten –, in der der Ausnahmezustand kein Moment der Krise mehr ist, sondern zur dauerhaften Architektur des Regierens geworden ist. Der Zerfall des Liberalismus verläuft zunehmend ungeordnet.