Fiktionen beim Bürgergeld
Schwarz-Rot plant schärfere Sanktionen bei der Grundsicherung. Rechtsexperten erheben dagegen Einspruch. Es geht darum, ob Menschen das Existenzminimum gekürzt oder ganz verwehrt werden darf.
„Da lacht die ganze Welt über Deutschland, was wir da machen mit diesem Schwachsinn, der sich Bürgergeld nennt“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz im Februar 2024. Migranten und Inländer könnten „sich relativ schnell ausrechnen, dass es besser ist, Bürgergeld zu beziehen als arbeiten zu gehen“. Mit solchen Behauptungen hat die CDU über viele Monate immer wieder das Bürgergeld angeprangert und gefordert: Wer arbeiten könne, müsse arbeiten gehen. Ansonsten dürfe er künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten.
Merz und Co ist es so gelungen, die öffentliche Debatte zu dominieren: Medien, Forscher und Verbände reagierten kritisch oder zustimmend, doch immer ging es um die von der CDU gesetzte Perspektive: Das Bürgergeld als tatsächliche oder vermeintliche Erwerbstätigkeits-Bremse. Nach der Bundestagswahl setzte sich die CDU dann auch politisch durch. Die SPD folgt bislang in der Regierungskoalition weitgehend ihrer Linie. So sieht der Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierung deutlich schärfere Sanktionen beim Bürgergeld vor.
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