Makroskop
Sozialversicherung

Wie die Ausgaben der Kranken- und Pflegeversicherung explodieren

| 05. März 2026
IMAGO photothek

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen rasant. Wer Sozialabgaben stabilisieren will, muss die Gesundheitskosten bremsen – nicht die Renten kürzen.

Wer Beiträge stabilisieren will, muss die Gesundheitskosten bremsen. Wie das effizient geht, machen andere EU-Staaten längst vor. Rentenkürzungen sind dagegen eine Mogelpackung, weil sie Erwerbstätige zu teuren Eigenleistungen zwingen. Die Belastung wandert so nur vom Sozialbeitrag in die Privatkasse – ein Nullsummenspiel, das keine echte Entlastung bringt.

Seit 30 Jahren macht das Sozialbudget rund 30 Prozent des Bruttoinlandproduktes aus, im Zuge der wirtschaftlichen Rezession stieg es zuletzt leicht an (siehe Abbildung 1):

Also alles im Griff? Nein, innerhalb des Sozialbudget ist viel los, siehe Abbildung 2:

Betrachtet man die Zuwächse des Sozialbudgets genauer, zeigt sich:

  • Die Ausgaben für die Gesetzliche Rentenversicherung sind unterdurchschnittlich angestiegen, obwohl der Anteil der Älteren (Ü65) an der Bevölkerung seit 2000 bis 2024 von 16,7 Prozent auf 23 Prozent gewachsen ist.
  • Die Ausgaben für Gesetzliche Krankenversicherung und Gesetzliche Pflegeversicherung stiegen um 147 Prozent beziehungsweise 288 Prozent oder 1,3-mal beziehungsweise 2,6-mal so schnell wie das Sozialbudget.

Dies bildet sich auch in der Beitragsentwicklung ab. Das zweitteuerste Gesundheitssystem der Welt überfrachtet die Arbeitskosten. Während die Beiträge zur Rentenversicherung heute um 0,1 Beitragspunkte unter dem Wert von 1990 liegen, haben sich die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Zeit fast schon verdoppelt – von 12,6 Prozent auf 21,7 Prozent. Von 2022 bis 2026 war der Anstieg mit + 2,4 Punkten besonders steil (siehe Abbildung 3):

Wird diese Entwicklung nicht schnell gestoppt, werden die Sozialbeiträge in Summe den Faktor Arbeit erheblich belasten. Das vergrößert die Anreize zu Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit.

Bemerkenswert ist, was das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft zu den steigenden Sozialbeiträgen feststellt: „Die im Zeitablauf gestiegenen Ausgaben für Gesundheit dürften vor allem das Ergebnis des demografischen Wandels und des technischen Fortschritts sein. Ein weiterer Anstieg ist abzusehen.“

Eine schicksalergebene Haltung.

Um die Beitragssätze zu stabilisieren, werden im öffentlichen Diskurs vor allem massive Eingriffe in das Rentensystem thematisiert. Im Zentrum steht dabei der Vorstoß von den drei Mitgliedern des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Monika Schnitzer, Martin Werding und Ulrike Malmendier[1], der in im Jahresgutachten 2023 /24 des Sachverständigenrats publik wurde. Sie schlagen ein Maßnahmenpaket vor, mit dem die Leistungen der gesetzlichen Rente künftig um rund 10 Prozent niedriger ausfallen würden. Die Beiträge könnten dann um etwa 2 Prozent abgesenkt werden.

Um das notwendige Gesamtversorgungsniveau zu halten, sollten dann die Erwerbstätigen mit einem „Auto-Enrolment“[2] verpflichtet werden, vier Prozent ihres Einkommens privat in Altersvorsorgeprodukten am Finanzmarkt anzulegen. Das ist nichts anderes als eine Lastenverschiebung. Die Erwerbstätigen würden dann drei Prozent mehr für die Altersvorsorge verwenden.

Die Sozialbeiträge sinken bei diesem Vorgehen also nur durch einen sprachlichen Trick; die Beiträge zur privaten Altersvorsorge heißen nicht mehr Sozialbeiträge, denn sie gehen nicht mehr an die Sozialversicherungen und werden nicht mehr paritätisch erbracht. Die Möglichkeit einer Einsparung sehen also auch diese Ratgeber nicht.

Sie wissen, dass ein ausreichendes Gesamtversorgungsniveau auf die eine oder andere Weise finanziert werden muss und die heutige gesetzliche Rente dazu ohnehin nicht mehr ausreicht. Im Gutachten des Sachverständigenrats heißt es dazu auf Seite 289: „Wie groß ein angemessener Beitrag der Renten zum Lebensstandard im Alter sein muss, ist weniger klar bestimmbar. Das Ziel, dass gesetzliche Renten den Lebensstandard im Alter vollständig absichern sollen, wurde in Deutschland jedoch bereits im Zuge der Rentenreformen von 1997, 2001 und 2005 aufgegeben.“

Wer einen weiteren Anstieg der Sozialbeiträge verhindern will, muss vor allem die Ausgabendynamik in der Kranken- und Pflegeversicherung in den Blick nehmen. Anders als in der Rentenversicherung entsprechen hier die Leistungen nicht automatisch den Kosten. Genau darin liegt die Chance: Durch strukturelle Reformen ließe sich das gleiche Leistungsniveau womöglich günstiger organisieren.

Ein Blick nach Europa zeigt, dass andere Systeme mit weniger Geld auskommen und dennoch gute Ergebnisse erzielen. Nach Angaben aus dem Kreis der Krankenversicherungen (2024) gab Deutschland 2022 rund 12,6 Prozent seiner Wirtschaftsleistung für Gesundheit aus – mehr als jedes andere europäische Land und deutlich über dem EU-Durchschnitt von 10,4 Prozent. Pro Kopf lagen die Ausgaben bei etwa 5.300 Euro, rund 50 Prozent über dem EU-Mittel sowie spürbar über Ländern wie Frankreich oder Österreich. Auffällig ist dabei: Trotz dieses hohen Ressourceneinsatzes schlägt sich der finanzielle Aufwand nicht in einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung oder besseren gesundheitlichen Ergebnissen nieder.

Deutschland braucht eine tiefgreifenden Systemreform, die aufgrund der engen Verbindungen ganzheitlich gedacht das Gesundheits- und Pflegsystem gemeinsam neu aufstellt. Hier stellen sich eine Reihe von Fragen:

Wie soll künftig die Aufgaben zwischen Krankenversicherungen und öffentlichem Gesundheitswesen aufgeteilt sein? Was spricht für, was gegen eine Zusammenlegung von Kranken- und Pflegeversicherung? Wie wirkt sich die Gewinnorientierung in der Erbringung von Gesundheitsleisten aus? Welche Vor- oder Nachteile hätte es, sie durch eine Gemeinwohlorientierung abzulösen? Welche wirtschaftlichen Vorteile bringt der Wettbewerb der Krankenkassen? Welche Kosten ließen sich andererseits durch eine Zusammenführung der Krankenkassen auf einige wenige einsparen? Wie sollen künftig ambulante und stationäre Versorgung ineinandergreifen?

Hinzu kommen all die Fragen zur Erbringung der Leistungen, die Gegenstand zahlreicher Diskussionen sind.

Der internationale Vergleich macht jedenfalls zuversichtlich. Er legt nahe, dass mit einer Annäherung an den EU-Durchschnitt die Entwicklung der Beitragssätze stabilisiert werden kann, ohne dass die Leistungen deswegen schlechter ausfallen müssten.

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[1] Grimm und Truger haben Minderheitsvoten eingereicht (vgl. S. 323f.)
[2] Bei einem "Auto-Enrolment" werden alle Versicherten automatisch einbezogen, aber können individuell widersprechen.