Arbeit

Aufgelesen bei ... Johannes Ludewig

| 14. Oktober 2014

Vergangene Woche hat der Normenkontrollrat (NKR), ein 2006 ins Leben gerufenes Gremium zum Bürokratieabbau, sein mit „Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen“ überschriebenes Jahresgutachten vorgestellt. Dort wird insbesondere auf die Kosten hingewiesen, die das Gesetz zum flächendeckenden Mindestlohn 2015 verursachen wird: Die Anhebung der Stundenlöhne von Beschäftigten, deren bisherige Bezahlung unter 8,50 Euro pro Stunde liegt und die nicht unter die im Gesetz festgelegten Ausnahmeregelungen fallen, soll die Unternehmen laut NKR 9,6 Mrd. Euro kosten (vgl. ebendort Seite 29). Das ist natürlich gefundenes Fressen für die Mainstream-Presse, die sich den Kampf gegen den Mindestlohn auf die Fahnen geschrieben hat und darin von den Wirtschaftsforschungsinstituten, die die Gemeinschaftsdiagnose zu verantworten haben, tatkräftig unterstützt wird (wir haben gestern darüber berichtet).

Der unvoreingenommene Leser dürfte stutzig werden und sich fragen, was denn das Gesetz zum flächendeckenden Mindestlohn mit Bürokratie zu tun hat. Darauf gibt der Vorsitzende des Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, eine Antwort im Deutschlandfunkinterview: „Unser Mandat bezieht sich ja nicht nur auf Bürokratie. ... Bürokratie heißt ja ... durch Gesetz auferlegte Informationspflichten. Das ist der kleinere Teil, sondern das Mandat, das wir haben, ist 2010 erweitert worden, weil man gesehen hat, dass die Unternehmen nicht fragen, ist es jetzt Bürokratie oder andere Kosten, sondern die sagen, aha, da kommt ein Gesetz, und welche Kosten ergeben sich jetzt zusätzlich aus diesem Gesetz. Seitdem sprechen wir von Bürokratie, aber vor allen Dingen von Erfüllungsaufwand. Das heißt, die gesamten zusätzlichen Kosten für Bürger, Unternehmen und Verwaltung, die sich aus einer Gesetzgebung ergeben.

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