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Mit seinem LGBTQ-Urteil ermächtigt sich der Europäische Gerichtshof zur Werteaufsicht über die Mitgliedstaaten – mit demokratiepolitisch gefährlichen Konsequenzen.
Die gescheiterte Verfassungsrichterwahl hat grundlegende Fragen zu starken Verfassungsgerichten in liberalen Demokratien aufgeworfen: Welche Eigenschaft sollten Kandidaten mitbringen? Und worauf ist in der Reformdebatte besonders zu achten?
Die Politologen Armin Schäfer und Michael Zürn gehen in ihrem Buch „Die demokratische Regression“ den Gründen für den Erfolg des politischen Populismus nach. Doch einer Kritik der liberalen Globalisierung erteilen sie eine Absage.
Das endgültige Urteil steht noch aus. Zu den Schlussanträgen von Generalanwalt Emiliou zur dänischen Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der EU.
Das rumänische Verfassungsgericht annulliert die erste Runde der Präsidentschaftswahl. Der Vorgang treibt die Auswüchse der liberalen, von starken Verfassungsgerichten gebändigten Demokratie auf die Spitze.
Die SPD hält das Prinzip europäischer Spitzenkandidaten hoch. Das erweist sich bei Licht besehen als Heuchelei. Denn in ihrem Wahlkampf kommt Spitzenkandidat Nicolas Schmit praktisch nicht vor.
Wenn Politiker ein Verbot der AfD fordern, sollte man misstrauisch werden. Wollen sie wirklich die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen – oder vielmehr einen lästigen Konkurrenten unter Umgehung demokratischer Mechanismen beseitigen?
In der hitzigen Debatte über eine drohende De-Industrialisierung sind beide Extrempositionen gefährlich. Deutschland hat allen Grund, sich um seine Industrie zu sorgen. Aber eine behutsame De-Industrialisierung sollte zugelassen werden.
15 Länder haben sich der Kommissionsklage gegen das ungarische Anti-LGBTQ-Gesetz angeschlossen. Das klingt politisch erfreulich, die Sache hat dennoch einen Haken.
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