Bontrup-Erwiderung, die zweite: Ist Arbeitzeitverkürzung beschäftigungsfördernd?
Wie angekündigt wollen wir die drei am meisten diskutierten Möglichkeiten untersuchen, wie die Lohnpolitik auf Produktivitätszuwächse reagieren soll, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ziel der Untersuchung ist herauszufinden, ob eine, mehrere oder gar alle drei Varianten erfolgversprechend sind. Ausgangspunkt aller drei Szenarien sei ein Anstieg der Arbeitsproduktivität, also des realen Outputs pro Arbeitsstunde, um 2 Prozent. (Genau diesen werden wir am Ende der Untersuchung noch genauer unter die Lupe nehmen.)
Die eine Möglichkeit der Lohnpolitik, die Heinz-Josef Bontrup beschreibt (wenn auch nicht ausführlich, da er keine Unterscheidung zwischen realen und nominalen Größen trifft), wird meist mit dem Stichwort „Arbeitszeitverkürzung (AZV) bei vollem Lohnausgleich“ bezeichnet. Mit „vollem Lohnausgleich“ ist gemeint, dass das reale Arbeitseinkommen pro Monat (oder pro Woche) trotz AZV gleich bleibt, also durch die geringere Zahl der geleisteten Arbeitsstunden keine Einkommenseinbußen bei den Beschäftigten entstehen.
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