Bundesverfassungsgericht überweist Fragenkatalog an den Europäischen Gerichtshof
In Karlsruhe weiß die Mehrheit der Richter am Bundesverfassungsgericht nun offenbar, was sie gutheißen will an der Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und was nicht. Doch weil die EZB nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt, Karlsruhe also der EZB keine Vorschriften machen kann, wird nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingeschaltet. Wir haben bereits in zwei Beiträgen letztes Jahr zu dem Thema Stellung bezogen, wollen das aber erneut tun, weil sich unsere Befürchtungen bestätigt haben, dass hier Juristen auf der Basis problematischer und zum Teil falscher ökonomischer Modellvorstellungen urteilen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem EuGH verschiedene Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (Pressemitteilung vom 7. Februar 2014). Dabei geht es um die Outright Monetary Transactions, ein im Sommer 2012 von der EZB beschlossenes Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen (OMT-Programm).
[...]Nichts schreibt sich von allein!
MAKROSKOP analysiert wirtschaftspolitische Themen aus einer postkeynesianischen Perspektive und ist damit in Deutschland einzigartig. MAKROSKOP steht für das große Ganze. Wir haben einen Blick auf Geld, Wirtschaft und Politik, den Sie so woanders nicht finden.
Dabei leben wir von unseren Autoren, ihren Recherchen, ihrem Wissen und ihrem Enthusiasmus. Gemeinsam scheren wir aus den schmaler werdenden Leitplanken des Denkens aus.
Wir verlassen die journalistische Filterblase, in der sich viele eingerichtet haben. Wir öffnen Fenster und bringen frische Luft in die engen und verstaubten Debattenräume.
Brauchen Sie auch frische Luft? Dann folgen Sie einfach dem Button.
ABONNIEREN SIE MAKROSKOP