Genial daneben

Das Bundesverfassungsgericht und die „Direktionskraft“ der Normen

| 29. August 2017
istock.com/phototechno

Das Bundesverfassungsgericht zeigt einmal mehr, dass es bei der Beurteilung ökonomischer Zusammenhänge fundamental falsch liegt. Weiterbildungsmaßnahmen sind also dringend erforderlich.

Müssen sich Verfassungsrichter notwendiger Weise lächerlich machen, wenn sie über ökonomische Zusammenhänge urteilen? Diese Frage muss man leider in aller Härte stellen, wenn man das jüngste Urteil (bzw. Zwischenurteil) des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur europäischen Geldpolitik liest (hier zu finden, hier die Pressemitteilung).

Die Verfassungsrichter scheitern erwartungsgemäß erneut an der Frage, ob die Europäische Zentralbank mit ihrer Geldpolitik unzulässige Staatsfinanzierung betrieben hat. Dieses Mal jedoch treibt sie insbesondere die Frage um, ob die EZB sich mit ihrer Geldpolitik unzulässig wirtschaftspolitische Kompetenzen anmaßt. Überschreitet mit dem sogenannten  Quantitative Easing, also dem Ankauf von Staatsanleihen und anderen Papieren am Kapitalmarkt, die EZB ihr in den einschlägigen Artikeln der Europäischen Verträge erteiltes Mandat , die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer lediglich zu unterstützen?

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