Demokratie und Staat

Der Anwalt des Volkes

| 03. Mai 2017
istock.com/Manjurul

„Demokratie“ ist, wenn der Staat mit seinen Handlungen die Interessen seines Volkes repräsentiert. Kann der Staat aber als ein Akteur konzeptualisiert werden? Und wenn ja, welche Eigenschaften zeichnen ihn als Repräsentanten aus?

Nach der bislang am Grundgesetz orientierten vorgeschlagenen Bestimmung des Begriffs der „Demokratie“ ist der Begriff der „repräsentativen Demokratie“ ein Pleonasmus. Unter diesem Begriff wird aus der bislang entwickelten Perspektive lediglich die Frage behandelt, ob Gesetze durch die gewählten Vertreter des Volkes im Parlament oder aber direkt durch Volksabstimmungen erfolgen sollte.

Diese Diskussion möchte ich an dieser Stelle nicht führen. Ich möchte vielmehr explizieren, dass und wie man den Staat als einen Handlungsakteuer konzeptualisieren kann und welche Eigenschaften den Staat als Repräsentanten auszeichnen.

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