Demokratie und Staat

Der souveräne Staat und die Demokratie

| 20. April 2017
istock.com/scanrail

Die Rede vom Volk und dessen Willen, der durch den Staat repräsentiert werden soll, gilt vielen als Ausweis einer populistischen und daher demokratiefeindlichen Gesinnung. Leider nur wird auch im Grundgesetz ein solch populistischer Sprachgebrauch gepflegt.

Im Artikel 20 des Grundgesetzes wird geradezu apodiktisch formuliert: „Alle Staatgewalt geht vom Volke aus“. Welchen Regeln die Mitglieder eines Staatsvolkes unterworfen werden, soll damit nach den Vorgaben unserer Verfassung das Volk selbst bestimmen dürfen. Ein Volk, das in diesem Sinn selbstbestimmt ist, ist souverän. Von Souveränität in diesem Sinne zu reden, macht also nur dann Sinn, wenn es einen Staatsapparat gibt, der dem Willen des Volkes zur Durchsetzung verhilft und es in diesem Sinne repräsentiert. Demokratie ist nach dem Grundgesetz also die Herrschaft des Volkes, die durch seinen Staat ausgeübt wird.

Betrachten wir uns nun diesen Demokratiebegriff und seine Voraussetzungen etwas genauer.

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