Die finanzpolitischen Hintergründe von Privatisierung und ÖPP
2009 wurde mit der Einführung der "Schuldenbremse" die gravierendste finanzpolitische Verfassungsänderung der vergangenen 40 Jahre vorgenommen. Die Möglichkeit der Kreditfinanzierung staatlicher Investitionen zum Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur ist seitdem Geschichte.
Weder für den Bund noch für die Bundesländer ist eine schuldenfinanzierte Investitionstätigkeit mehr möglich. Ganz generell, so schreibt es die Schuldenbremse vor, müssen die öffentlichen Haushalte ausgeglichen sein. Ausnahmen sind lediglich konjunkturelle Schwankungen, gravierende Notsituationen und Naturkatastrophen.
Als außergewöhnliche Notsituation kann auch eine massive Finanz- und Wirtschaftskrise gelten, wie jene in den Jahren ab 2008. Ferner erlaubt die Schuldenbremse im Rahmen des »normalen« wirtschaftlichen Konjunkturgeschehens weiterhin die Kreditfinanzierung von Ausgaben, sofern diese Schulden in konjunkturell besseren Zeiten wieder getilgt werden. Dazu wird der Haushaltssaldo in eine konjunkturelle und eine strukturelle Komponente unterteilt. Die konjunkturelle Komponente soll dabei ein Reagieren auf konjunkturelle Auf- und Abschwünge ermöglichen: In konjunkturell schlechten Zeiten ist die Aufnahme von Schulden erlaubt, in konjunkturell guten Zeiten müssen diese Schulden aber zwingend wieder zurückgeführt werden. Über einen Konjunkturzyklus hinweg soll dies zu ausgeglichenen Haushalten führen.
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