Finanzsystem

Die Gedankenspiele der Ökonomen und ihre reale Bedeutung (Teil 2)

| 21. Januar 2016
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Es gibt keine Notwendigkeit dafür, die staatlichen Schulden zurückzuzahlen Denn es gibt keine „Verschuldungsfähigkeit“ von Staaten in ihrer eigenen Währung.

Einen anderen Zusammenhang gibt es nicht, wenn man konsequent logisch im gesamtwirtschaftlichen Rahmen denkt. Dass der Staat oder die Unternehmen Schulden zurückzahlen, wäre höchstens dann angesagt, wenn die privaten Haushalte aufhörten zu sparen und sich selbst verschuldeten. Dass das zumindest in Deutschland höchst unwahrscheinlich ist, muss man nicht erwähnen (vgl. hier die Zahlen zum Nettosparen und Verschulden der Sektoren in Deutschland über die letzten 50 Jahre). Auch in diesem Jahr planen die privaten Haushalte in Deutschland etwa 150 Milliarden Euro neu zu sparen. Wohlgemerkt, neu zu sparen, also zusätzliche Ersparnis, die zusätzliche Schulden in dieser Größenordnung erfordert. Die Möglichkeit zur Rückführung von aufgelaufen Defiziten besteht für den Staat also schon deswegen zumeist nicht, obwohl das auch von vielen Keynesianern immer wieder behauptet und angemahnt wird, weil ja in jeder Periode das Sparproblem neu gelöst werden muss. Nur in der Situation, wo die Unternehmen auf Teufel komm raus investieren, obwohl die Privaten sparen, könnte er es tun. Von der Möglichkeit, das Ausland zu einer Nettoverschuldung zu bewegen, wollen wir auch hier absehen, das ist ja unser ständiges Thema.

Es gibt aber überhaupt keine Notwendigkeit dafür, die staatlichen Schulden zurückzuzahlen Denn es gibt keine „Verschuldungsfähigkeit“ von Staaten in ihrer eigenen Währung. Denn ein Staat muss sich überhaupt nicht verschulden, um seine Ausgaben zu begleichen. Staaten, die - anders wie die Mitglieder der Europäischen Währungsunion - ihre Währungssouveränität nicht aufgegeben haben, können ganz ohne jegliche Verschuldung alle Wirtschaftsgüter, die in ihrem Hoheitsgebiet produziert werden, erwerben. Will ein Staat ein Wirtschaftsgut von einem Wirtschaftssubjekt erwerben, dann kann er schlicht und einfach dem Wirtschaftssubjekt den entsprechenden Betrag gutschreiben. Warum aber sollte irgendjemand eine Gutschrift des Staates für die Bezahlung eines Wirtschaftsguts akzeptieren? Nun, wie schon Friedrich Knapp Anfang des 20. Jahrhunderts erkannte, weil solche Gutschriften es den Wirtschaftssubjekten erlauben, damit ihre vom Staat auferlegten Steuerschulden zu begleichen. (Ausführlich hat Paul Steinhardt das hier erläutert)

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