Arbeit

Dienstleistungsfreiheit macht unfrei

| 30. Dezember 2019
istock.com/Joel Carillet

Mit der Dienstleistungsfreiheit hat die EU einen weiteren wichtigen Bestandteil des Gesellschaftsvertrags außer Kraft gesetzt – ein Dreh mehr in einem Teufelskreis.

Die Dienstleistungsfreiheit, eine der viel gelobten „vier Grundfreiheiten der EU“ soll unfrei machen? Wie denn? Nun, etwa so: Die lombardische Firma Zaffaroni S.r.l. hat von dieser Freiheit Gebrauch gemacht, sich um einen Auftrag für Elektroarbeiten im Bus- und Tramdepot der Genfer Verkehrsbetriebe (TPG) beworben und zu diesem Zweck Arbeiter bei einem süditalienischen Unterlieferanten im 1350 Auto-Kilometer entfernten Lecce rekrutiert. Diese bekamen den Job nur, wenn sie für die Lohnüberweisung ein Bankkonto in Italien eröffneten und dem Firmeninhaber ihre Bankkarten überließen. Als die Lohnkontrolleure in Genf den Fall routinemäßig untersuchten, entsprachen die  Löhne dem Genfer Gesamtarbeitsvertrag für Elektroinstallateure; und alles wurde zeitgerecht überwiesen.

Erst im Nachhinein wurde ruchbar, dass der italienische Arbeitgeber erstens einen Teil des Lohns wieder einsammelte und dass zweitens die Überstunden weder erfasst noch ausbezahlt wurden. Die Schweizer Gewerkschaft Unia schätzt, dass der effektive Stundenlohn statt bei 24,68 bloß zwischen 8 und 10 Franken lag.

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