Dröhnendes Schweigen aus Berlin
Die Bundesregierung schweigt bislang zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen EZB. Das aber verschärft die politische Spannung enorm. Die Bundesregierung muss klar Stellung beziehen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom vergangenen Dienstag zum einen eine Forderung an den Zentralbankrat der Europäischen Zentralbank (EZB) gerichtet. Der EZB-Rat soll innerhalb von drei Monaten nachvollziehbar darlegen, dass die von der EZB mit dem Anleihekaufprogramm PSPP „angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“. Geschieht dies nicht, dürfe die Bundesbank an der Umsetzung des PSPP-Anleihekaufprogramms nicht mehr mitwirken.
Zum anderen wirft das BVerfG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den hier strittigen Fragen eine „offenkundige Außerachtlassung der im europäischen Rechtsraum überkommenen Auslegungsmethoden oder allgemeiner, den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamer Rechtsgrundsätze“ vor und erklärt, er sei deshalb „nicht an die Entscheidung des Gerichtshofs gebunden“.
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