Finanzsystem

Hohe Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland – ein gutes Argument zur Verteidigung deutscher Leistungsbilanzüberschüsse? (Teil 1)

| 13. Februar 2014

Schon länger steht die Fortsetzung der Serie aus, die ich über die Argumente des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Verteidigung der deutschen Leistungsbilanzüberschüsse schreibe (hier die bisher dazu veröffentlichten Beiträge: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 4a, Teil 4b und Teil 5). Am Rande: Der Link zu dem Papier des Ministeriums über dessen Webseite, den ich ursprünglich angegeben hatte, funktioniert inzwischen nicht mehr. Vielleicht ist andernorts aufgefallen, dass die Schwächen des besagten Papiers gar zu offensichtlich sind, so dass man es lieber nicht mehr zugänglich halten wollte? Wie dem auch sei, da die in ihm angeführten Argumente in der Öffentlichkeit eine Rolle spielen, setze ich mich dennoch weiterhin damit auseinander. (Wer das Papier noch einmal im Original lesen will, wird hier fündig.) Nun also der nächste Teil der Serie, der sich mit dem nach meiner Aufzählung sechsten Argument des BMWi auseinandersetzt, das folgendermaßen lautet:

"Es gehen rund ein Drittel des Leistungsbilanzüberschusses auf Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland zurück. Das bedeutet: ein Drittel des Leistungsbilanzüberschusses beruht nicht auf dem Außenhandel, sondern auf Erträgen aus in der Vergangenheit im Ausland investiertes oder angelegtes deutsches Kapital. Dies hat mit den Fragen der Exportstärke der deutschen Wirtschaft oder der Binnennachfrage in Deutschland – und darum geht es bei der Kritik – nichts zu tun."

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