Verhältnismäßigkeitsprüfung

Hornberger Schießen anno 2020

| 17. August 2020
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Das Bundesverfassungsgericht hat für die Anleihekäufe der EZB eine Verhältnismäßigkeitsprüfung angemahnt. Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und die Bundesbank bestätigten nun, dass die EZB das schon immer zu ihrer vollsten Zufriedenheit getan hat. Viel Lärm also um nichts?

Im Wikipedia lesen wir, dass die Redewendung, etwas sei so ausgegangen wie das Hornberger Schießen, besage, dass etwas „mit großem Getöse angekündigt wird, aber dann nichts dabei herauskommt“. Manche Historiker erzählen, dass damit auf den angekündigten Besuch eines württembergischen Fürsten verwiesen wird, den die Bürger von Hornberg „mit Salutschüssen und allen Ehren“ willkommen heißen wollten. Da der Ausguck aber mehrmals große Staubwolken falsch als Zeichen seines Kommens interpretierte, war, als er dann endlich kam, schon alles Pulver verschossen.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Anleiheankäufen der EZB wurde das Kommen eines Fürsten mit Namen „Demokratie“ angekündigt. Denn das BVerG hat faktisch kritisiert, dass die EZB über die Verteilungsfolgen ihrer Politik keinem demokratisch legitimierten Organ gegenüber Rechenschaft abgelegt hat. Es hat daher Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, „auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken“.

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