Im Zweifel für die EU
Mit seinem Urteil zur Bankenunion hat das Bundesverfassungsgericht einen Widerspruch zwischen seiner Rolle als Hüterin des deutschen Grundgesetzes und seiner Entschlossenheit, die EU zu unterstützen, erkennbar werden lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche eine Klage gegen die Europäische Bankenunion abgewiesen. Mit dieser Union überwacht die Europäische Zentralbank (EZB) die größeren Banken Europas und organisiert Strukturfonds für Geldhäuser, die scheitern. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass die Aufsichts- und Liquidationsbefugnisse der EZB nicht durch die EU-Verträge oder die deutsche Verfassung (das Grundgesetz) abgedeckt seien. Das Gericht, das die Rechtsauffassung der Bundesregierung stützte, kam zu einem anderen Schluss.
Nach dem Urteil sprach ich mit Markus C. Kerber, Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin, der die Verfassungsbeschwerde im Namen einer Gruppe von Klägern eingereicht hatte. Das Gericht habe, indem es die Regierung unterstützte, an Glaubwürdigkeit verloren, so seine Einschätzung. „Wenn wir den Weg dieses Urteils fortsetzen", sagte er, "dann bedeutet das, dass wir im Namen Europas die nationale Demokratie für die Zentralisierung in Brüssel opfern müssen".
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