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In der großen Flut darf nicht auch noch der Verstand absaufen

| 18. Juni 2013

Die Süddeutsche Zeitung behandelt anlässlich der großen Flut die Frage, ob Deutschlands Gebäudeeigentümer verpflichtet werden sollten, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Und zwar, so schreibt die SZ, sollen sich "alle Gebäudebesitzer gegen die Folgen von Hochwasser, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Erdrutschen und anderen Gefahren absichern, die in normalen Feuer- und Sturmversicherungen ausdrücklich ausgeschlossen sind".

Diese genannten Elementarschäden haben eines gemeinsam. Sie treten regional sehr unterschiedlich auf. Lawinen sind beispielsweise in der Lüneburger Heide kein Thema. Beim Prototyp des Hochwasserrisikos wiederum, etwa dem seit hundert und mehr Jahren im Familienbesitz vererbten Häuschen an der Mosel, wird im Haus der Keller in regelmäßigen Abständen überflutet, oder wenn es schlecht läuft, sogar ein paar Zentimeter mehr. Und auch das Erdbebenrisiko ist regional sehr unterschiedlich verteilt.

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