Karlsruhe und die Anleihekäufe der EZB
Das Urteil von Karlsruhe zu den Anleihekäufen der EZB weist auf das zentrale Problem der EU: Die Verträge passen nicht mehr auf die aktuelle wirtschaftspolitische Situation.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich im Urteil[1] vom 5. Mai 2020 zu den Anleihekäufen der EZB in einer Weise mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angelegt, die überrascht. Das Urteil ist komplex; juristisch überzeugt es, aber es hat mittelfristig möglicherweise auch problematische Konsequenzen für die Geld- und Fiskalpolitik der EZB. Und damit – angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Probleme – auch existenzielle Bedeutung für die Zukunft der EU.
Über die Rechtmäßigkeit des Aufkaufs von Staatsanleihen hat das BVerfG allerdings noch keineswegs endgültig entschieden – die EZB (und der EuGH) wurden allerdings verpflichtet Argumente nachzuliefern. Mehr oder weniger klammheimlich freuen kann man sich, dass das BVerfG die Selbstherrlichkeit des EuGH, der an Begründungen spart und gern seine Kompetenzen überschreitet, nicht akzeptiert.
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