Soziales

Kinderfreibetrag und Steuergerechtigkeit

| 31. August 2017
istock.com/marcobir

Vor jeder Bundestagswahl dominieren andere Themen den Wahlkampf. Doch stets auf der Agenda: Steuern. An Steuern werden die Anforderungen nach Einfachheit, Effizienz, Transparenz und Gerechtigkeit gestellt. Insbesondere mit der Gerechtigkeit ist das aber so eine Sache.

Stellen Sie sich zwei Ehepaare mit jeweils einem Kind vor. Das erste Ehepaar hat im Veranlagungszeitraum 2017 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Für dieses Ehepaar lohnt es sich nicht den Freibetrag für Kinder zu nutzen. Durch das Kindergeld (192 Euro im Monat) bezieht es für ihr Kind 2.304 Euro im Jahr.

Das zweite Ehepaar muss 100.000 Euro versteuern. Das Finanzamt wird im Rahmen der Günstigerprüfung feststellen, dass es für dieses Ehepaar lohnenswerter ist, auf den Freibetrag für Kinder zurückzugreifen. Durch diesen kann es sein zu versteuerndes Einkommen mindern und 2.896 Euro im Jahr einsparen (zur Vereinfachung an dieser Stelle lediglich auf die Einkommensteuer bezogen. Beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag auch berücksichtigt, sofern die Eltern Kindergeld beziehen).

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