Arbeit

Mindestlohn für alle

| 18. Februar 2014

Fast täglich findet sich in der Kakophonie der Großen Koalition wie auch bei den Interessenvertretern der Wirtschaft jemand, der das Thema Mindestlohn aufweichen will. Im Zweifel soll das über Ausnahmeregelungen gehen. Nun haben wir auf dieser Seite flassbeck-economics schon einiges darüber geschrieben, warum wir Mindestlöhne für sinnvoll halten, und wir werden das auch weiter tun. Heute will ich nur ein kleines, aber gar nicht so unwichtiges Argument aus den vielen Gründen pro Mindestlohn aufgreifen.

Und zwar soll argumentiert werden, dass ein flächendeckender Mindestlohn tatsächlich universell gelten sollte (ohne Ausnahmen), weil das unsere Wirtschaft entlastet. Nein, das meine ich tatsächlich so, ich will Sie als meine Leser nicht auf den Arm nehmen. Und zwar wirkt ein flächendeckender Mindestlohn, der auch durchgesetzt wird und bei dem Verstöße (z.B. die Anordnung unbezahlter Überstunden) bestraft werden, deswegen entlastend für die Wirtschaft, weil Manager und Firmeninhaber, soweit sie Beschäftigte im Stundenlohnbereich von weniger als 8,50 Euro haben, dieses Thema abhaken können. Es sind 8,50 Euro zu zahlen, ohne weitere Debatte. Natürlich kann das (und soll es auch) Folgen für das übrige Lohngefüge im betroffenen Unternehmen haben. Und es mag auch sein, dass das Management durch diese Regelung gezwungen wird, die Preise für die abgesetzten Dienstleistungen oder Güter zu erhöhen. Soweit für Konkurrenten dieselben Regelungen gelten, wird das die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens allerdings nicht berühren.

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