Mindestlohn – kaum mehr als das Mindeste
1,4 Millionen Beschäftigte werden ab Januar einen höheren Mindestlohn erhalten. Wieder hat die Mindestlohnkommission mit den Tarifabschlüssen jongliert, um zu den jetzt vorliegenden Zahlenkompromissen zu gelangen. Das reicht nicht, um Geringverdienende vor Erwerbs- und Altersarmut zu schützen.
Neun Euro und 19 Cent, das wird ab Januar 2019 der Stundenlohn sein, der (von durchaus kritikwürdigen Ausnahmen abgesehen) allen volljährigen Beschäftigten in Deutschland mindestens gezahlt werden muss, wenn die Bundesregierung die jetzt vorgestellten Empfehlungen der Mindestlohnkommission umsetzt – was mehr oder weniger Formsache ist. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn nach zwei Jahren um genau 35 Cent oder knapp vier Prozent – brutto, versteht sich. Ist das jetzt die „kräftige Anhebung“, die Arbeitsminister Hubertus Heil Anfang Juni in Aussicht gestellt hatte, wo doch die Nominallöhne der abhängig Beschäftigten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im gleichen Zeitraum um fast 4,9 Prozent gestiegen sind?
Noch nicht. Aber die für die periodische Festlegung des Mindestlohns zuständige Mindestlohnkommission hatte diesmal noch eine Überraschung parat: Ein Jahr später, zum Januar 2020 wird der Mindestlohn quasi außerplanmäßig auf 9,35 Euro angehoben. Auch wenn dies den Anschein erweckt, als habe das Gremium mit seinen Empfehlungen angesichts der guten wirtschaftlichen Lage zu einer freihändigen Gesamtabwägung gefunden, der Pfad der Rechenschieberkompromisse wurde auch diesmal nicht verlassen. Doch der Reihe nach.
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