Kommentar

Ordoliberale von der traurigen Gestalt

| 26. März 2018
pixabay.com/photosforyou

Lautete die wichtigste Erkenntnis des deutschen Ordoliberalismus nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 noch, dass der Markt ein institutionelles Kind des Staates ist, ist davon im heutigen „Ordoliberalismus“ nicht mehr die Rede.

Welch ein Unterschied etwa zwischen Alexander Rüstows Satz von der Notwendigkeit des „starken Staates“ „oberhalb der Interessen“ und dem Konzept der „Marktkonformen Demokratie“, wonach nicht der Gesetzgeber dem Markt, sondern „der Markt“ dem Gesetzgeber die Gesetze diktiert.

Beredtes Beispiel für die letztgenannte Tendenz sind nicht nur die sogenannten Freihandelsabkommen – multilaterale Vereinbarungen im Rang innerstaatlicher Verfassungen (1) – mit denen der Katalog möglicher Grundlagengesetzgebung direkt oder indirekt durch die Verrechtlichung von Profiterwartungen der Unternehmen eingeschränkt wird. Exemplarisch ist auch das Papier zur Reform der Eurozone nach der Eurokrise, das deutsche und französische Ökonomen, darunter Clemens Fuest und Marcel Fratzscher im Januar vorgelegt hatten.

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