Personenfreizügigkeit – ein Grundlagenirrtum
Die EU und die Schweiz streiten sich über Sinn und Zweck der Personenfreizügigkeit. Eine Debatte, die man auch in der EU vermehrt führen sollte.
So war es nicht gedacht. Als die Schweiz Ende der 1990er Jahre mit der EU einen Personenfreizügigkeitsvertrag aushandelte, ging man noch von einem Hin-und-Her aus oder gar von einer Win-win-Situation. Junge Schweizer würden Gelegenheit haben, ein paar Jahre Berufserfahrung im Ausland zu sammeln oder dort zu studieren. Dafür sollten Schweizer Unternehmen leichter Fachkräfte aus der EU rekrutieren können.
Doch schon bald stellte sich heraus, dass man stattdessen eine Einbahnstraße gebaut hatte. Die Nettozuwanderung aus der EU stieg laufend an und erreichte 2008 einen Rekordwert von 72.000, wovon fast die Hälfte aus Deutschland kam – aus einem Land also, von dem man erwarten würde, dass es mit seinen rekordhohen Exportüberschüssen alle verfügbaren Arbeitskräfte selber brauchen würde.
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