Demokratie und Staat

Pluralismus und Gemeinwohl

| 01. Juni 2017
istock.com/artisteer

Der Pluralismus von Interessen in einer Gesellschaft ist eine Tatsache. Doch wie lässt sich auf dieser Basis sicherstellen, dass die Handlungen des Staates vom Volkswillen geleitet werden?

Bislang habe ich angenommen, dass mit dem Begriff der Demokratie nicht der Versuch der „Aufhebung von Herrschaft, sondern eine bestimmte Organisation dieser Herrschaft“ bezeichnet wird (Böckenförde, Ernst-Wolfgang, S. 107).

Der Rechtswissenschaftler Andreas Fisahn brandmarkt einen solchen Demokratiebegriff als reaktionär. Und um zu belegen, wie unhaltbar, ja sogar gefährlich ein solcher Demokratiebegriff ist, weist Fisahn darauf hin, dass Böckenförde als „wichtiger Repräsentant der Schmitt-Schule gilt“ und behauptet, dass Carl Schmitt’s Theorie „den Nazis den Weg geebnet hat“ (S. 21).

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