EuGH-Urteil zu QE

Sieg der Vernunft – Niederlage für den Verstand

| 12. Dezember 2018
istock.com/alfexe

Der EuGH hat das Anleiheankaufprogramm der EZB als unbedenklich abgesegnet und damit den Marktfundamentalisten eine empfindliche Niederlage beigebracht. Und dennoch ist das Urteil kein Anlass zur Freude, sondern vielmehr zu fassungslosem Entsetzen.

Gegen die Anleiheankäufe der EZB (QE) hatten über 1.700 Kläger, darunter der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der Ökonomie-Professor und AfD-Gründer Bernd Lucke und der außerplanmäßige Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Jurist Markus Kerber, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Sommer 2017 einen Etappensieg errungen. Die Karlsruher Richter nämlich sahen durchaus „gewichtige Gründe“ dafür, dass die Anleihekäufe nicht kompatibel mit dem Mandat der EZB sind und gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen.

Das EuGH hat in seinem Urteil nun unmissverständlich erklärt, dass sich aus ihrer Prüfung der vom „Bundesverfassungsgericht vorgelegten Fragen nichts ergeben hat, was die Gültigkeit“ des Ankaufs von Staatsanleihen durch die EZB beziehungsweise durch die nationalen Zentralbanken der Euromitgliedsländer (ESZB) „beeinträchtigen könnte“.

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