Arbeit

Stiften gehen – 3

| 27. März 2017
istock.com/GeloKorol

Hohe Hürden für Übernahme oder Verkauf, wenig Transparenz. Stiftungsunternehmen haben Vor- und Nachteile. Sechs Unternehmen werden nach den Kriterien des Governance Kodexes unter die Lupe genommen.

In meinen beiden vorangegangenen Beiträgen über Stiftungen habe ich dargestellt, dass in allen meinen sechs Beispielen das Eigentum und die Verfügungsgewalt über das Eigentum getrennt sind. Um die Frage nach der Governance der Stiftungen zu beantworten, muss die Stimmrechtsausübung, die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Eigentum, dargestellt werden. Die dort vorhandenen Unternehmensorgane haben in der Regel nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun. Die gemeinnützigen Eigentümer als Organe sind zwar finanzielle Nutznießer der Unternehmen, können aber keine Entscheidungen über die Ressourcenverwendung treffen. Insoweit ähneln die Organe der Stimmrechtsausübung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, die an diese Hauptversammlung angewendeten Governancegesichtspunkte sind damit auch auf diese Stiftungsorgane anzuwenden.

Die sechs von mir ausgewählten Beispielunternehmen – siehe Kasten – unterscheiden sich zum Teil fundamental in ihrer Konstruktion. In zwei Fällen liegen öffentliche Treuhänderschaften vor, das heißt, die Unternehmen werden von einer öffentlichen, politischen Instanz kontrolliert. In den vier anderen Fällen sind jeweils eigene Unternehmensformen für die Stimmrechtsausübung gegründet worden.

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