Arbeit auf Abruf

Toxische Atmosphäre

| 12. Februar 2019
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Seit 2019 gelten für Arbeit auf Abruf strengere Regeln. Beschäftigte erhalten mehr Planungs- und Einkommenssicherheit. Zumindest auf dem Papier. Doch in der Praxis wird sich an der Willkür der Unternehmen nichts ändern.

Ein Arbeitsalltag zum Abgewöhnen: In Teilzeit oder Minijob arbeitet man zu einer schwankenden Zahl an Wochenstunden. Über deren Umfang wird man ebenso spät informiert wie über die Arbeitstage und die Lage der Arbeitszeiten, an beziehungsweise zu denen man anzutreten hat.

Das ist Arbeit auf Abruf, eine extreme Form der prekären Beschäftigung, in der das unternehmerische Risiko weitestgehend auf die Beschäftigten abgewälzt wird. Arbeitnehmer in Abrufarbeit arbeiten nach Bedarf, über den allein der Arbeitgeber entscheidet. Der setzt je nach betrieblichem Arbeitsanfall eigenmächtig Umfang und Lage der Arbeitszeiten fest. Im Arbeitsvertrag ist meist nur eine eher geringe Zahl an Arbeitsstunden fest vereinbart. Um dieses Fixum pendelt das wöchentlichen Arbeitsvolumen. Meist arbeiten die Beschäftigten mehr, manchmal auch weniger.

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