Weltwirtschaft

Transnationale Unternehmen: Das Ende der Straflosigkeit?

| 12. Dezember 2017
Bild: istock.com/AdrianHancu

Bis heute gibt es keine umfassende Einklagbarkeit von Menschenrechtsverletzungen gegenüber transnationalen Unternehmen. Geht es nach der UNO und zahlreicher NGOs, soll sich das nun ändern.

Mit einer knappen Mehrheit von 20 Stimmen – und gegen den Widerstand der EU, der USA und Japans – setzte 2014 der Menschenrechtsrat in Genf eine Arbeitsgruppe ein. Ihr Mandat: ein »internationales Instrument zur Regulierung der Aktivitäten Transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen nach den internationalen Menschenrechtsbestimmungen auszuarbeiten«.

Die Bestrebungen der UNO, die Aktivitäten der Konzerne zu regulieren, sind nicht neu. Bereits Anfang der 70er Jahre kam es zur Einrichtung des United Nations Center on Transnational Corporations (UNCTC) –, das die Machbarkeit eines globalen Abkommens über einen Verhaltenskodex für eine transnationale Kooperation (TNC) prüfen sollte. Diese Bestrebungen wurden Anfang der 80er Jahre mit dem unter Ronald Reagan und Margaret Thatcher einsetzenden Prozess der Neoliberalisierung gestoppt. 1993 wurde UNCTC aufgelöst.

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