Arbeit

Uber-Arbeit gesetzlich regeln

| 16. Juli 2017
istock.com/lacimolnar

Das juristische Gezerre um die Frage, ob Uber ein Arbeitgeber sei oder nicht, ist Zeitverschwendung. Die Frage muss politisch geklärt werden.

Ein von Uber-Schweiz bestelltes Rechtsgutachten ist dieser Tage (hier) zum Schluss gekommen, dass Uber-Fahrer generell als Selbständige zu sehen seien und nicht als Angestellte mit Anspruch auf Sozialbeiträge des Fahrdienstleisters. Die Autorin Bettina Kahil-Wolff, Professorin für Sozialversicherungsrecht an der Universität Lausanne, hat zu diesem Zweck ein paar Paragraphen des AHV-Gesetzes  ausgelegt: Danach gebe es mehr Merkmale, die für eine Selbständigkeit sprechen. Deshalb verletze die Verwaltung den Grundsatz der gesetzmässigen Verwaltung, wenn sie dennoch alle Fahrer als Arbeitnehmer einstufe. Fahrer, die mit Uber zusammenarbeiteten, könnten frei entscheiden, ob, wann, wie oft und wo sie für Bestellungen zur Verfügung stünden, argumentierte Kahil-Wolff im Rechtsgutachten. Es gebe auch keine Exklusivität. Fahrer können jederzeit Bestellungen der eigenen Kundenkartei nachgehen oder die Dienste konkurrierender Taxizentralen in Anspruch nehmen.

Kahil-Wolff widerspricht damit einem von der Gewerkschaft Uni bestellten Rechtsgutachten von Professor Kurt Pärli von der Universität Basel, wonach die Uber-Fahrer Arbeitnehmer seien. Und die kritisiert den Entscheid der Suva, wonach Uber-Fahrer als Angestellte zu betrachten seien und das Unternehmen als Arbeitgeber. Zudem sind noch diverse AHV-Beschwerdeverfahren bei kantonalen Sozialversicherungsgerichten anhängig. Letztlich müsse man auf ein Urteil des Bundesgerichts warten, meint Kahil-Wolff.

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