Arbeit

Überbietungskonkurrenz? Aufgelesen bei ... Reiner Hoffmann

| 28. November 2014

Es ist zwar schon über eine Woche her, dass ich dieses Interview im Deutschlandfunk (DLF) gehört habe, aber es hat einen so bleibenden Eindruck bei mir hinsichtlich der Verfassung der deutschen Gewerkschaften hinterlassen, dass ich es noch aufgreifen will. Es geht um einen Satz, den Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Tarifeinheit von Arbeitsministerin Andrea Nahles gesagt hat (nachzuhören ab Minute 2:02; in der schriftlichen Fassung des DLF-Beitrags fehlt diese Passage). Vorausgeschickt sei, dass der „DGB als Ganzes [...] das Ansinnen einer gesetzlichen Regelung nicht ab[lehnt]“, wie sich der DGB-Vorsitzende ausdrückte. Hinter dieser gewundenen Formulierung verbirgt sich die abweichende, nämlich skeptische Haltung gegenüber dem Vorhaben der Bundesregierung, die die Dienstleistungsgewerkschaft verdi, die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten und der Lehrerverband GEW einnehmen (im Gegensatz zur Mehrheit der übrigen fünf im DGB zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften).

Der Redakteur des DLF zitiert Reiner Hoffmann „Wir müssen uns die Einzelfälle anschauen (hinsichtlich der konkreten Folgen des Gesetzentwurfes; Anm. d. Verf.), sagt Reiner Hoffmann, aber im Grundsatz sei die Richtung richtig“ und lässt den Vorsitzenden des DGB dann im O-Ton mit der Begründung fortfahren, warum die Richtung angeblich stimmt: „weil damit ausgeschlossen wird, sowohl dass Überbietungskonkurrenz stattfindet zu Lasten der Gesamtbeschäftigten, wo kleinere kampfstarke Berufsgruppen ihre ureigensten Interessen vertreten ohne Gemeinwohl oder Gesamtwohlinteressen der Beschäftigten im Blick zu haben.“ Was für ein „als auch“ hier bei der Begründung noch folgen sollte, weiß ich nicht. Aber mir genügt das „sowohl“ schon vollständig.

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