Vollbeschäftigung, Preisstabilität und sozialgesellschaftlicher Fortschritt – 2
Vertreter der Modern Monetary Theory (MMT) empfehlen die Einführung einer Job-Garantie als wirtschaftspolitisches Mittel zur Beseitigung unfreiwilliger Arbeitslosigkeit. Diese Artikelreihe bietet eine kompakte Einführung einer aus makroökonomischer und sozialer Perspektive vielversprechenden Reformidee.
Wie in Teil 1 der Artikelreihe aufgezeigt, ist die JG der logische Fortsatz der für die MMT zentralen Erkenntnisse über die Funktionsweise des Geldsystems. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit gleicht einer Unterauslastung der verfügbaren volkswirtschaftlichen Ressourcen und lässt damit potentielle Wohlstandsgewinne und gemeinwohldienliche Projekte unrealisiert. Dies ist insbesondere im Kontext der durch den Klimawandel erforderlichen ökologischen Transformation und dem wirtschaftspolitischen Entwurf eines Green New Deal relevant. Nachdem Teil 1 die Grundidee der JG sowie eine mögliche Verwaltung dessen vorgestellt hat, beschäftigt sich dieser Teil mit den makroökonomischen Implikationen der JG. Die makroökonomischen Implikationen beziehen sich insbesondere auf die Auswirkungen auf die Konjunktursteuerung, die Preisstabilität, die Kaufkraft der Währung sowie den Außenhandel.
Die JG als Mittel zur Nachfragesteuerung
In Hinblick auf den Konjunkturzyklus wirkt die JG als automatischer antizyklischer Stabilisator. Im wirtschaftlichen Abschwung erhöht sich die Zahl an JG-Teilnehmern und damit die Staatsausgaben, während im wirtschaftlichen Aufschwung die Zahl an JG-Teilnehmern und folglich die damit verbundenen Staatsausgeben zurückgehen. Gerade während einer Rezession sind die zusätzlichen Staatsausgaben genau der Stimulus, den es zur Erholung vom wirtschaftlichen Tief benötigt. In dieser Hinsicht ist die JG mit dem Konzept vom Arbeitslosengeld, welches den Verlust an Einkommen zwecks Stabilisierung der Nachfrage während einer Rezession kompensiert, vergleichbar – mit dem entscheidenden Unterschied, dass die JG nicht nur den Einkommens- sondern auch den Beschäftigungsverlust kompensiert. Ferner ist die Änderung des Konsumverhaltens kleiner, wenn Personen keinen Beschäftigungsverlust erfahren anstatt nur Arbeitslosengeld zu beziehen. Das gilt insbesondere für Betroffene aus Ländern, in denen die Arbeitslosengeldzahlungen etwa nur zeitlich befristet sind.
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