Recht

Von Klägern und Sammlern

| 29. Mai 2018
Bild: istock.com/YakubovAlim

Dass es keine Sammelklagen in Europa gibt, ist in erster Linie das Ergebnis eines zähen Ringens, das die Industrielobby bisher für sich entscheiden konnte. Verspricht der Entwurf einer neuen Musterfeststellungsklage Geschädigten eine bessere Durchsetzung ihrer Ansprüche?

Großes hatte sich die deutsche Bundesregierung vorgenommen:[1] Man wollte, wohl angestoßen vom VW-Abgasskandal, endlich der epochalen Erkenntnis gerecht werden, dass unrechtmäßige Verhaltensweisen bei standardisierten Massengeschäften häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Kunden hinterlassen. Denen bieten nämlich traditionelle Instrumente der Rechtsverfolgung bisher keine geeignete Abhilfe.

Der neue Entwurf zu einer Musterfeststellungsklage (MFK) soll das ändern. Er sieht die Möglichkeit für geschädigte Verbraucher vor, im Falle von Massenschäden ihre Ansprüche künftig in einem gerichtlichen Verfahren prüfen zu lassen, ohne dabei einer Kostenbelastung ausgesetzt zu sein. Doch damit, meint die Juraprofessorin Astrid Stadler, würde nur „ein Placebo-Gesetz“ geschaffen.

[...]

Nichts schreibt sich von allein!

Nur für Abonnenten

MAKROSKOP analysiert wirtschaftspolitische Themen aus einer postkeynesianischen Perspektive und ist damit in Deutschland einzigartig. MAKROSKOP steht für das große Ganze. Wir haben einen Blick auf Geld, Wirtschaft und Politik, den Sie so woanders nicht finden.

Dabei leben wir von unseren Autoren, ihren Recherchen, ihrem Wissen und ihrem Enthusiasmus. Gemeinsam scheren wir aus den schmaler werdenden Leitplanken des Denkens aus.

Wir verlassen die journalistische Filterblase, in der sich viele eingerichtet haben. Wir öffnen Fenster und bringen frische Luft in die engen und verstaubten Debattenräume.

Brauchen Sie auch frische Luft? Dann folgen Sie einfach dem Button.

ABONNIEREN SIE MAKROSKOP
Schon Abonnent? Dann hier einloggen!