Ökologie

Was nottut, wird auch wehtun

| 11. März 2019
istock.com/AlizadaStudios

»Verkehr« klingt altmodisch. Angesagt ist heute »Mobilität«, ja es ist gerade schick, von einem Grundrecht auf Mobilität zu reden. Das klingt großartig. Doch wie sinnvoll ist es?

Die größte Schwierigkeit liegt darin, dass dieses Recht inhaltlich unbestimmt bleibt. Worin soll es genau bestehen? In welcher Form wäre es zu gewährleisten und wie soll man es etwa einklagen können? Besteht es darin, für ein Eis im Pappbecher mal schnell nach L.A. zu jetten, oder doch eher darin, mit der Trambahn zum Biergarten fahren zu können? Unbedingt mit dem SUV auf den Feldberg, um das Alpenpanorama zu genießen? Mit dem Bike durch die Fußgängerzone? Oder doch nicht?

Die Initiativen, die sich auf jenes Grundrecht berufen, haben meist bescheidenere Ziele: Bedürftigen den Anspruch auf ein Sozialticket für den meist unzureichenden ÖPNV zu gewähren zum Beispiel. Das ist nicht viel im Vergleich zum großartigen Klang der Forderung. Und vor allem auch zu wenig gemessen an dem, was erstrebenswert wäre – zum Beispiel der fahrscheinlosen Nutzung eines entscheidend verbesserten ÖPNV durch alle.

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