Welche Lohnpolitik hilft gegen Arbeitslosigkeit? (Teil I)
In den letzten Wochen haben wir uns vier Mal mit dem Thema Arbeitszeitverkürzung (AZV) befasst: Nach einem ersten Überblick haben wir eine grundsätzliche Frage der Logik der AZV behandelt, sind dann auf die Wirkung einer AZV mit vollem Lohnausgleich eingegangen und haben schließlich das Angebots-Nachfrage-Modell am Arbeitsmarkt, das der AZV-Argumentation zugrunde liegt, kritisch beleuchtet. Allerdings haben wir unser Versprechen noch nicht fertig eingelöst, die am meisten diskutierten Lohnpolitik-Varianten vollständig miteinander zu vergleichen, die zur Verringerung der Arbeitslosigkeit von unterschiedlichen Seiten empfohlen werden. Der sich progressiv verstehenden Gruppe der Befürworter von Arbeitszeitverkürzung stehen die für Lohnmoderation eintretenden, neoklassisch bzw. neoliberal orientierten Zeitgenossen gegenüber und beiden Gruppen schließlich noch diejenigen, die die goldene Lohnregel für sinnvoll halten.
Bisheriger Ausgangspunkt der Diskussion um die „richtige“ Lohnpolitik ist die Annahme, dass die Arbeitsproduktivität steigt. Diese Annahme ist einerseits naheliegend, weil die Arbeitsproduktivität in der überwältigenden Zahl der Jahre seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich zugenommen hat. Andererseits wird diese Zunahme meist als Problem angesehen, ja sogar für die Massenarbeitslosigkeit verantwortlich gemacht, vor allem von Seiten der AZV-Befürworter. Darin sind sie sich mit neoklassisch argumentierenden Ökonomen übrigens in gewisser Weise einig. Neoklassiker weisen nämlich regelmäßig darauf hin, dass „zu hohe“ Lohnabschlüsse die Unternehmer weg vom Produktionsfaktor Arbeit und hin zum Produktionsfaktor Kapital trieben. Anders ausgedrückt: Die Unternehmer würden dann versuchen, so wird behauptet, zu teure Arbeitnehmer durch neue und bessere Maschinen zu ersetzen. Folge davon sei steigende Arbeitslosigkeit. Das ist aus unserer Sicht eine bemerkenswerte Parallele in der Argumentation beider Lager und unterscheidet sie klar von der dritten Gruppe, die die goldene Lohnregel vertritt.
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