... like a dentist

Wenn höchste Richter irren...

| 02. Juli 2020
istock.com/Yurchello108

... schadet das dem Rechtsstaat nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn der Irrtum breit diskutiert wird und vernünftige Schlussfolgerungen gezogen werden. Davon kann aber in Deutschland nach dem Fehlurteil des Verfassungsgerichts nicht die Rede sein.

Beerdigung dritter Klasse nennt man wohl das, was mit dem auch an dieser Stelle breit diskutierten und kritisierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) geschehen ist. Gestern hat der Deutsche Bundestag das Material geprüft und für gut befunden, welches die EZB via Deutsche Bundesbank dem deutschen Parlament hat zukommen lassen.

In diesem Material wird erläutert, auf welche Weise die EZB bei allen ihren Entscheidungen dafür Sorge getragen hat, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das vom BVerG – in ganz unverhältnismäßiger Weise – angemahnt worden war, nicht verletzt wurde. Der Bundestag kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, nun sei der Verhältnismäßigkeit auch im Sinne des höchsten deutschen Gerichts Genüge getan und man könne zur Tagesordnung übergehen. Das BVerG ist damit wohl zufrieden. Das Gericht, das hat gerade der Berichterstatter bei dem EZB-Urteil, der Richter Peter Huber, bestätigt, hat mit dem eigentlichen Vollzug des Urteils nichts zu tun.

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