EU

Wie die Europäische Kommission die Macroeconomic Imbalance Procedure (Verfahren zur Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte) umsetzen wird – Gefahr ist im Verzug

| 06. Dezember 2013

In einem Artikel vom 15.11.2013 hatte ich darauf hingewiesen, dass die europäische Kommission mit ihrem Beschluss, auch gegen Deutschland ein Verfahren im Rahmen der Macroeconomic Imbalance Procedure (MIP) durchzuführen, einen wichtigen Schritt in Richtung einer Korrektur der Ungleichgewichte getan haben könnte, nachdem sie zunächst mit der Sonderbehandlung Deutschlands (Überschussländer werden erst bei 6 Prozent Überschuss verschärft geprüft, während Defizitländer schon bei vier Prozent mit Sanktionen zu rechnen haben) einen schwerwiegenden Fehler begangen hat.

Wenn man sich allerdings näher anschaut, auf welche Weise die Kommission die Länder in ihren Berichten behandelt, muss man wieder erhebliche Zweifel bekommen, dass das Verfahren zu vernünftigen Ergebnissen führt. Zwar sieht das Grundsatzpapier, das gerade in einer neuen Version vorgelegt wurde, vor, dass bei der Prüfung der externen Ungleichgewichte die Lohnstückkosten eine entscheidende Rolle spielen. Schaut man sich aber an, wie die Daten interpretiert werden, muss man leider feststellen, dass die Auswahl der richtigen Indikatoren nicht ausreicht, eine vernünftige Analyse durchzuführen. Ich greife hier das Beispiel Frankreichs heraus, und das Ergebnis kann man nur schockierend nennen.

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