Soziales

Wie wär’s mit einem leicht bedingten Grundeinkommen?

| 25. Januar 2017
istock.com/RugliG

Mit der Arbeitslosenversicherung haben wir faktisch ein Grundeinkommen – das aber an unnötig harte Bedingungen geknüpft ist.

Paul Steinhardt kritisiert (hier) Joe Kaeser, den Vorstandvorsitzenden von Siemens, völlig zu recht: Kein sozial denkender Mensch will ein bedingungsloses Grundeinkommen BGE, das, so Kaeser – „denjenigen die materielle Existenz sichert, die eh auf der Strecke bleiben, weil sie mit der Geschwindigkeit auf der Welt einfach nicht mehr mitkommen“. Echte Menschen haben eben nicht nur eine materielle, sondern auch eine soziale Existenz. Sie sind, wie Steinhardt schreibt, „nun einmal Wesen, die Anerkennung brauchen. Und in Arbeitsgesellschaften wie der unseren, erhält gesellschaftliche Anerkennung, wer einer Arbeit nachgeht, für die er mit Geld entlohnt wird. Wer diese Art der Anerkennung nicht erhält erleidet oft einen „Verlust an Selbstachtung““.

Zumindest tendenziell richtig ist auch dies: „Das Recht auf Arbeit verpflichtet daher den Staat, jedem seiner Bürger, die willens und fähig sind zu arbeiten, einen Arbeitsplatz zu beschaffen, der es ihnen erlaubt, ihren Lebensunterhalt verdienen zu können.“ Die Frage ist bloß, wie der Staat dieser Aufgabe gerecht werden soll. Auch die Hartz 4-Reformen, gekoppelt mit dem Artikel 10 SGB betreffend Zumutbarkeit von Arbeit, verfolgen den Zweck, „Menschen in Arbeit zu bringen“, wie das Gerhard Schröder gerne formulierte. Getreu dem Motto: „Sozial ist, was Arbeit schafft.“

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