Voll- oder Teilkasko?

Die Zukunft der Pflegeversicherung

| 09. Februar 2021
istock.com/AdrianHancu

Jens Spahns Plan zur Reform der Pflegeversicherung sieht die Förderung der kapitalgedeckten privaten Pflegezusatzversicherung vor. Dabei wäre eine Pflegebürgerversicherung die bessere Lösung.

Die Corona-Pandemie hat wichtige Reformprojekte in den Hintergrund gerückt, die sonst den politischen Diskurs dominiert hätten. Dazu gehört die von der Großen Koalition geplante Reform der Pflegeversicherung. Diese 1994 eingeführte und im Sozialgesetzbuch XI kodifizierte fünfte Säule unseres Sozialversicherungssystems unterscheidet sich strukturell von der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (GKV, PKV)), unter deren Dach sie mit einem eigenen Haushalt organisiert ist. Sie ist eine allgemeine Pflichtversicherung und kennt in der Leistungsgewährung keine Unterschiede zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung (SPV, PPV).

Mit dem Pflegeversicherungsgesetz wurde klargestellt, dass die Betreuung pflegebedürftiger Menschen eine »gesamtgesellschaftliche Aufgabe« (§ 8 SGB XI) ist. Die Pflegeversicherung deckt den Pflegebedarf jedoch nicht voll ab. Sie ist als Teilkaskoversicherung konzipiert mit nach Pflegegraden gestaffelten Zuschüssen und Sachleistungen. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip soll die Pflege nicht vollständig professionalisiert werden, es soll auch die familiäre und nachbarschaftliche Hilfe gefördert werden.

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