Wehrpflicht

Wider eine Staatspflicht zum Morden, Verstümmeln, Verletzen und selbst solchen Gefahren ausgesetzt zu werden

| 09. Mai 2024
IMAGO / Panama Pictures

Plötzlich wird wieder die Wehrpflicht diskutiert. Aber hat der Staat überhaupt ein Recht, seine Bürger zur Kriegsteilnahme zu zwingen? Und falls nicht, muss dann nicht das Grundgesetz in Richtung einer echten Wahlfreiheit zwischen Kriegs- und Zivildienst geändert werden?

Im Frühjahr 2024 hat die gegenwärtige Koalition ihr Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) endgültig durch das Parlament bekommen. Alle Menschen können damit relativ aufwandsarm ihre juristische Geschlechtszuordnung ändern. Darin ist aber auch eine Sonderregel enthalten, dass nämlich in einem Fall geschlechtliche Selbstbestimmung strikt verboten ist. Als Mann darf man sich dann nicht in Richtung Frau orientieren, wenn ein Spannungsfall oder Verteidigungsfall besteht bzw. sogar bis zu zwei Monate vorher (§ 9).

Hintergrund der rechtlichen Skurrilität ist, dass das Grundgesetz (Art. 12a, Abs. 1) nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet. Frauen sind hier ziemlich privilegiert (Abs. 4):

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