Kriegskeynesianismus

„Goldene Rüstungsregel“ statt echter Zeitenwende?

| 27. Mai 2025

Der neue Kriegskeynesianismus fügt sich in das enge Korsett des EU-Stabilitätspakts. Doch die europäische Souveränität darf nicht nur militärisch, sondern muss auch sozial und wirtschaftlich gedacht werden.

Man darf nicht naiv sein: Der Zug des europäischen Rüstungskeynesianismus – treffenderweise als „Bastardkeynesianismus“ bezeichnet – ist abgefahren. Die umfassenden Aufrüstungspläne sind beschlossene Sache. Folgende Entwicklungen haben die europäische Öffentlichkeit mit Hilfe der Dauerpräsenz einschlägiger „Experten“ in die mediale Atmosphäre eines mitunter penetranten Bellizismus geführt:

  • der völkerrechtswidrige Angriffs- und Eroberungskrieg Russlands in der Ukraine,
  • das attentistische und deshalb umstrittene Engagement für die militärische Unterstützung der verteidigungsbereiten Ukraine durch die NATO-Staaten bei gleichzeitiger Vermeidung einer direkten kriegerischen Konfrontation mit der russischen Atomstreitmacht,
  • die Kompensation der militärischen Selbstbeschränkung des „Westens“ durch einen umfassenden und teilweise selbstschädigenden Wirtschaftskrieg gegen das putineske Russland und schließlich
  • die notorische Vernachlässigung diplomatischer Initiativen zur Beilegung des Konflikts mit der Chance für eine mittelfristige Neuordnung der europäischen Sicherheitsarchitektur unter Berücksichtigung sowohl ukrainischer Souveränitäts- als auch russischer Sicherheitsinteressen.

Mangelnde Kriegsdividenden und drohende Friedensrezession

Die Angst vor einer russischen Bedrohung – bis hin zur Behauptung, ein Krieg zwischen der NATO und Russland in osteuropäischen Ländern wie Moldawien, dem Baltikum oder Polen sei kaum noch zu vermeiden – bestimmt inzwischen weite Teile der politischen Agenda in Europa. Und dabei wird am allerwenigsten die Frage erörtert, ob Putins Russland seine vermeintlichen Aggressionspläne gegen eine nicht gerade abgerüstete EU-NATO-Verteidigungsachse überhaupt ausführen könnte – daran entstehen Zweifel, vergleicht man wie Günther Grunert auf MAKROSKOP militärpolitische Indikatoren der beiden Blöcke. 

Der Verlauf des Ukrainekriegs spricht nicht gerade für Russland. Die russische Invasionsstrategie der „militärischen Sonderoperation“, bei der ein rascher militärischer Vorstoß auf Kiew die zentralen Staatsfunktionen der Ukraine ausschalten sollte, um nach der Kapitulation der führungslosen ukrainischen Armee ein putintreues Marionettenregime zu installieren, ist an mehrfachen Fehleinschätzungen, vor allem aber an der Unterschätzung der zivilen und militärischen Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit der vom „Westen“ unterstützten Ukraine kläglich und verlustreich gescheitert.

Russland musste daher mit seiner in der Ukraine operierenden Invasionsarmee einen Strategiewechsel vom „Blitzkrieg“ zu einem territorialen Abnützungskrieg vollziehen, bei dem die „Kriegsdividende“ in keinem Verhältnis zu den ungeheuren beidseitigen Verlusten an Menschenleben, Kriegsmaterial und sinnlosen zivilen Zerstörungen steht. Und Putin war gezwungen, im Eilverfahren die Volkswirtschaft der russischen Föderation auf Kriegswirtschaft umzustellen, was unter dem Sanktionsregime des „Westens“ nur um den Preis einer weitreichenden außenwirtschaftlichen Abhängigkeit von China gelingen konnte. 

Russland erlebt also gerade alle wirtschaftlichen Bürden des hausgemachten „Militärkeynesianismus“ im Krieg auf fremdem, überfallenem Territorium. Die russische Wirtschaft steckt in einer schwierigen Lage: Die Grundstoffindustrie ist stark vom Export abhängig, und die weiterverarbeitende Industrie ist wenig innovativ und strukturell schwach – ein zentrales Versäumnis des oligarchischen Putinismus, der bereits seit einem viertel Jahrhundert besteht. Das macht die Kriegswirtschaft besonders anfällig: Die Rüstungsindustrie ist auf ausländische Technologie angewiesen, und im zivilen Bereich sorgen Importabhängigkeit und Inflation für zusätzliche Probleme.

Mit dem Ende des Krieges in der Ukraine läuft Russland Gefahr, aus der „Rüstungsinflation“ der Kriegswirtschaft in die stagflationäre „Friedensrezession“ zu stürzen. Eine für Putin herrschaftsgefährdende Krisensequenz, die nicht gerade für neue imperialistische Kriegsabenteuer spricht. Denn Russland hat zwar keine demokratische Tradition zur Krisenbewältigung, aber eine bewegte Geschichte von sozialen Revolten und politischen Revolutionen hat es allemal. Sie muss Putin weit mehr fürchten als eine stabile Friedensordnung in der Nachbarschaft, wo es eine militärisch immerwährend neutrale und nur auf effektive Selbstverteidigung beschränkten und in die EU integrierten Ukraine geben könnte, von deren territorialer Integrität und staatlicher Souveränität keinerlei Bedrohung für russische Sicherheitsinteressen ausgehen würden.

Und das „westliche Europa“ muss sich entscheiden, welcher Bedrohung sie mehr Gewicht beimisst – einem kriegsimperialistischen Russland im militärischen Dauerkonflikt mit seinen westlichen Nachbarn oder einem kriegskrisenzerrütteten Russland mit wachsendem kriegswirtschaftlichem Elend im Inneren und schwindender Paktfähigkeit nach außen. Der selbstsichere Bellizismus der EU-Eliten hat seine Entscheidung bereits getroffen. Die demokratische und progressive Öffentlichkeit wird sich Alternativen zum permanenten Rüstungskeynesianismus im Kontext eines neuen „Kalten Kriegs“ überlegen müssen. 

Zwischen konkreter Utopie und Dystopie

Es bleibt abzuwarten, wohin nach Lage der Dinge die deutlich mehr Zeit beanspruchende „24-Stunden-Initiative“ der Trump-Administration zur Beendigung des Ukrainekriegs führen wird. Im Worst Case schließen die beiden kongenialen Autokraten Trump und Putin einen Deal im Stil eines imperialistischen Diktatfriedens – ohne wirkliche Rücksichtnahme auf ukrainische Souveränitäts- oder europäische Sicherheitsinteressen.

Das bietet Russland die Möglichkeit, die eroberten Gebiete im Südosten der Ukraine vertraglich abgesichert und endgültig zu annektieren. Und für die USA eröffnen sich nach Lockerung der Wirtschaftssanktionen neue Geschäftsperspektiven im Rohstoff- und Technologiesektor. Die rechtslibertären Techmilliardäre und sonstigen Superreichen an der Seite des US-Präsidenten werden begeistert sein.

Wahrscheinlich aber machen die beiden „Peacemakers“ im Geiste des multipolaren Imperialismus die Rechnung ohne den Wirt. Denn diese „Friedenspolitik“ des diktierten Interessensabgleichs zwischen regionalen Supermächten zu Lasten ihrer Nachbarn wird in der Ukraine die entdemokratisierte Kriegspräsidentschaft Wolodymyr Selenskyjs bei nächster Gelegenheit beenden und durch einen Militärputsch oder demokratische Wahl ein revanchistisches, irridentistisches und nationalistisches Rechtsregime an die Macht befördern.

Die radikalisierten „Asowisten“[1] unter den neuen nationalistischen Machthabern werden mit ihren Mitteln (militärische Infiltration der russisch besetzten Gebiete, Terrorismus, Partisanenkrieg und so weiter) die russische Besatzungsmacht in Atem halten. Und die russische Vergeltung wird sicherstellen, dass der Krieg immer wieder mit veränderten Methoden, aber gleichen Mitteln aufflammt. Andauernde Spannung und Unsicherheit wird den Wiederaufbau der Ukraine schwer behindern und eine anhaltende Migrationsbewegung in die EU alimentieren, die es mehr oder weniger mit einem flächengroßen „failed state“ als Beitrittskandidaten an ihrer NATO-Ostflanke zu tun haben wird.

Im Best Case gelingt es, einen Waffenstillstand herbeizuführen und diesen durch ein friedenssicherndes UNO-Blauhelmmandat aus abgestimmten EU- und BRICS-Staaten aufrecht zu erhalten. Dieses Waffenstillstandsabkommen würde – verknüpft mit der Einberufung einer internationalen Ukraine-Friedenskonferenz, an der die direkten Konfliktparteien, ihre Verbündeten, die OSZE und ausgewählte Neutrale teilnehmen – einen UNO-kompatiblen Plan für einen dauerhaften Frieden unter Berücksichtigung ukrainischer Souveränitäts- und russischer Sicherheitsinteressen entwickeln.

Im folgenden mögliche Eckpunkte eines solchen Friedensplans:

  • Wiederherstellung der territorialen Integrität und staatlichen Souveränität der Ukraine (ohne Krim) auf Basis einer Bundesstaatsverfassung, die den russisch besetzten und besiedelten Gebieten ein Autonomiestatut zur regionalen Selbstverwaltung garantiert, wobei Russland als Schutzmacht mit wohldefinierten, gewaltfreien Interventions- und Schlichtungsrechten fungiert (Referenzmodelle dazu gibt es zuhauf);
  • Abzug der russischen Besatzungstruppen und der UNO-Blauhelme, nachdem sich der ukrainische Bundesstaat zur strikten militärischen Neutralität verpflichtet hat (immerwährender Verzicht auf einen NATO-Beitritt) und die bündnisfreie ukrainische Armee zu einer Bundeswehr aller Regionen und Volksgruppen mit effektiver Selbstverteidigungsfähigkeit entwickelt wird;
  • Beendigung des Wirtschaftskriegs und stufenweise Aufhebung der Wirtschaftssanktionen;
  • Friedensvertrag zwischen der Ukraine und Russland unter wechselseitigem Angriffsverzicht und ebensolchen Sicherheitsgarantien, dem die an der Konferenz beteiligten Friedensstifter als Signatarmächte mit sanktionsbewährten Überwachungsrechten beitreten;
  • Entwicklung eines internationalen wirtschaftlichen Wiederaufbauplans für die Ukraine (Referenz „Marshallplan“) mit russischer Beteiligung anstelle von Reparationsverpflichtungen unbeschadet der fortlaufenden EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine;
  • Überleitung der Ukraine-Friedenskonferenz in eine OSZE-Sicherheitskonferenz, die über militärische und politische Entspannungsmöglichkeiten entlang der geopolitischen Bündnisgrenzen zwischen der NATO im europäischen Westen und Russland im Osten von der Nordsee bis zum Mittelmeer verhandelt und eine völkerrechtlich einwandfreie Lösung für die Krim erarbeitet.

Zwischen diesen beiden Szenarien – gewissermaßen zwischen konkreter Dystopie und konkreter Utopie – wird das Konflikterbe aus dem Ukrainekrieg national und international verhandelt und verwaltet werden. Und dabei wird sich sehr bald herausstellen, ob das putineske Russland zu einem gerechten und dauerhaften Frieden bereit ist und darin auch einen gangbaren Weg aus seiner prekären Kriegswirtschaft und zur Behebung eklatanter industrieller Defizite der russischen (sodann sanktionsbefreiten) Volkswirtschaft zu erkennen vermag.

Hoffnungsschimmer Markus Marterbauer

Bis dahin bleiben die arbeitenden Bevölkerungen der EU sowie Russlands und der Ukraine von der „Friedensdividende“ in unterschiedlichen Graden ausgeschlossen. Indes gibt es für die EU deutlich mehr Optionen, im Rahmen ihres von der Trump-Administration so erratisch (die Lizitationsstufen für den anzustrebenden BIP-Anteil der EU-Rüstungsausgaben reichen von 2 über 3 und 3,5 bis sogar 5 Prozent!) wie vehement geforderten Nach- und Aufrüstungsprojekts (das sich mehr und mehr als Bedingung des inneren NATO-Zusammenhalts mit den USA als europäische Atomschutzmacht abzuzeichnen beginnt) Methoden und Wege zu finden, um trotz expansivem Rüstungskeynesianismus die zur Wohlstandserhaltung und - entwicklung notwendige „Friedensdividende“ nicht gänzlich aufzubrauchen.

Die Voraussetzung, um diese Optionen wahrnehmen zu können, ist allerdings, dass die „europäische Souveränität“ nicht nur metaphorisch und militärisch gedacht wird, sondern dass folgende drei Säulen einer wirtschaftlich fundierten Souveränität im institutionellen Rahmen der EU-Staatengemeinschaft (die nicht mit einer bundesstaatlichen EU unter dem Label „Europäische Republik“ verwechselt werden sollte) entwickelt beziehungsweise weiterentwickelt werden. Diese sind:

  • eine supranationale Euro-Währungssouveränität mit einer EZB, die als „lender of last resort“ für die E(W)U und die Unionsmitglieder gleichermaßen fungiert und im Rahmen ihrer Unabhängigkeit (in Fragen der Preis- und Finanzmarktstabilität) mit einer geldpolitischen Unterstützungsverpflichtung für die finanz- und wirtschaftspolitischen Ziele der EU ausgestattet ist;
  • ein gemeinschaftliches Steuer- und Abgabensystem der EU, das die schrittweise Überleitung vom derzeitigen Beitragsklub für das EU-Budget (umgekehrter Finanzausgleich) zu einer europaparlamentarisch abgesicherten Steuer- und Budgethoheit mit finanzwirtschaftlicher Verschuldungsfähigkeit im Rahmen einer koordinierten Fiskal- und Geldpolitik („Eurobonds“) ermöglicht;
  • ein abgestimmtes Finanzausgleichssystem, dass die finanziellen Mittel aus Steueraufkommen und Unionsverschuldung im Rahmen des EU-Budgets an die Unionsmitglieder als nicht rückzahlbare Finanzhilfen („Referenz RRF“) zur Förderung gemeinschaftlicher Ziele in der Wirtschafts- und Sozialpolitik verteilt (zum Beispiel Vollbeschäftigung, Preisstabilität, Forschung und Entwicklung, Innovation, Industrieentwicklung, Produktivität, Wohlfahrtsstaat, umfassende Verteidigung).

Diese Art der „europäischen Souveränität“ erfordert zweifellos ein umfassendes Reformwerk – auch an den Institutionen der europäischen Staatengemeinschaft – das nur schrittweise mit längerem Zeithorizont umgesetzt werden kann. Aber wann, wenn nicht jetzt am Beginn einer geopolitischen und geoökonomischen „Zeitenwende“ mit der disruptiven Symptomatik von kaum beherrschbaren Mehrfachkrisen, soll man erste entschlossene Reformschritte setzen?  

Und diese müssen über die Ausnahmeregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Finanzierung einer abschreckungswirksamen Nach- und Aufrüstung in Europa vor dem Hintergrund des vermeintlichen russischen Kriegsimperialismus hinausweisen. Denn der vom Bellizismus erfasste „Zeitgeist“ neigt zu einer wahrnehmungsgestörten Disparität, die so ziemlich alle friedenspolitischen Optionen der internationalen Diplomatie durch militärische Aufrüstungs- und Ertüchtigungslösungen verdrängt. Die Gefahr eines neuen Wettrüstens mit allen kriegswirtschaftlichen Folgen für den Wohlstand der arbeitenden Bevölkerung ist nicht unerheblich und zum Greifen nahe.

Um dieser Gefahr zu entgehen, sollte man als Initialschritt das Konzept von NextGenerationEU und Recovery and Resilience Facility (RRF) aus seinem postpandemischen Experimentierstadium herausführen und auf die instrumentelle Grundlage einer Daueranwendung stellen. Das erfordert beispielsweise eine RRF 2.0 für zivile Verwendungszwecke. Die Höhe des neuen Finanzrahmens könnte aus der Zusammenführung öffentlich priorisierter Investitionsprojekte durch die Unionsmitglieder (zum Beispiel leistbares Wohnen: Finanzierung eines staatlichen Fonds zur Reaktivierung des kommunalen und sozialen Wohnungsbaus) ermittelt werden, der auf eurobondrefinanzierter Basis („Schuldenunion“) in einem fünfjährigen Ausnützungszeitraum als nicht rückzahlbare Finanzhilfe („Transferunion“) im Budget der EU-Länder zur Verfügung steht.

Mit dem solidarisch garantierten Eurobond entsteht ein repofähiges Besicherungsinstrument für das Funding von Notenbankreserven und die offenmarktpolitischen Operationen der EZB-Geldpolitik, sodass ein rollierendes EU-Schuldenmanagement ohne Rückzahlungszwang, aber mit Zinskostensteuerung ermöglicht wird. Den Unionsmitgliedern sollte es überlassen bleiben, wie sie das Ressourcenproblem durch den zweifachen Ausgabenzuwachs für militärische und zivile Projekte weitgehend inflationsfrei steuern. Die fiskalpolitische Steuerungsvariante findet im Keynes‘schen Schrifttum reichlich Anhaltspunkte.

Der Geist dieser gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik im Sinne der Friedenssicherung und des Wohlstands der arbeitenden Bevölkerung, die auch das Nachrüstungsproblem bewältigen muss, wird allerdings in die entscheidenden EU-Gremien hineingetragen werden müssen, wo vielfach Austeritätsideologie und Bellizismus grassieren.

Mit Markus Marterbauer, dem ersten postkeynesianischen Finanzminister, der als gewerkschaftsnaher Wirtschaftsforscher in das herausforderndste Regierungsamt der Dreierkoalition gewechselt ist, offeriert Österreich zumindest dem Rat für Wirtschaft und Finanzen der EU einen fiskalpolitischen „first mover“ in die richtige Richtung.  Er hat bezeichnenderweise beim informellen Meeting des Rats für Wirtschaft und Finanzen vom 11. auf den 12. April 2025 in Warschau in seinem Doorstep Statement folgendes festgehalten:

„Mir ist nur wichtig zu sagen, dass die Stärke und Sicherheit Europas nicht nur auf der Verteidigung basiert. Wir haben ein überlegenes Wirtschafts- und Sozialmodell, wir müssen in die Infrastruktur investieren, gegen die Klimakrise, für den sozialen Zusammenhalt. Die stärkeren Ausgaben in Richtung Verteidigung dürfen nicht ein Nachlassen bei der Erreichung anderer wichtiger gesellschafts- und umweltpolitischer Ziele mit sich bringen.“

Dieser Standpunkt, der ein wenig das austrokeynesianische Erbe aufgreift, verdient Unterstützung und braucht Verbündete.

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[1] Hiermit sind nicht nur die Anhänger der rechtsradikalen Brigade Asow gemeint, die zunächst ein Bataillon war, bis sie 2014 in Regiment Teil der Nationalgerade des ukrainischen Innenministeriums wurde. In einem umfassenden Sinne meint der Begriff sämtliche rechtsradikalen und antirussischen Para(-Militärs) in der Ukraine.