Meinung

Protektion als Rechtfertigung des Krieges

| 23. Juni 2022
istock.com/Roman Novitskii

Militärische Einsätze in anderen Ländern werden oft mit dem Schutz der dort ansässigen eigenen Staatsbevölkerung legitimiert. Die Liste der sogenannten "responsibility to protect" Einsätze ist lang – und auch die Russen berufen sich in der Ukraine darauf.

Sie fragen sich, was ist "R2P"? Der Begriff steht für "responsibility to protect" und wurde von mir zum ersten Mal bewusst in einer Diskussionsendung zum Syrien-Krieg wahrgenommen. Wenngleich diese "Verantwortung zur Schutzgewährung" vom "Wertewesten", manchmal mit anderen Metaphern verziert, auch schon vorher zur Rechtfertigung militärischer "Interventionen" verwendet wurde. Etwa in Jugoslawien, Libyen oder Syrien. Überall musste der so den "Werten" verbundene Westen angeblich aus reiner Großherzigkeit helfen, wobei die "Hilfe" meist aus Bombenabwürfen oder Raketenbeschuss bestand.

"R2P" in Syrien

Insbesondere im Falle Syriens, in den Jahren 2016 und 2017, wurde in den deutschen Medien darauf verwiesen, dass man den "freiheitsliebenden Syrern", die sich da gegen den "Machthaber" Assad auflehnten, doch beistehen müsse - finanziell, mit Ausrüstung und gegebenenfalls militärisch durch Luftschläge der NATO-Staaten USA, Großbritannien und Frankreich, diese wiederum unterstützt durch Aufklärungsflüge bundesdeutscher Tornado-Jets.

Dass ein Großteil der im Rahmen dieser "Schutzmaßnahmen" den meist verharmlosend als "syrische Rebellen" beschriebenen Gruppen geleisteten Hilfe dann bei extremistischen Terrororganisationen vom Schlage der Al Quaida landete, wurde zwar schließlich – unter anderem bei Anhörungen im US-Senat – offenbar, bremste aber den "protektionistischen" Eifer der NATO-Staaten nicht aus.

Verwunderlich war auch, dass - solange nur die westlichen "Wertebewahrer" in Syrien bombardierten - das von den Islamischen Staat (IS) beherrschte Gebiet beständig an Umfang zunahm. Erst als Russland, seine einzige Luftwaffen-Basis in Nahost nutzend, militärisch eingriff, wendete sich das Blatt. Vom "IS" spricht heute niemand mehr - allerdings auch nicht davon, dass nach wie vor Teile Syriens unter amerikanischer (im Nordosten) und türkischer (im Norden) Besatzung stehen.

In der Rückschau kann man die Intervention der NATO-Staaten in Syrien eindeutig als "regime change"-Operation einordnen, die nun allerdings durch das (späte) Eingreifen Russlands vereitelt wurde. Der laizistische, autoritär-aufgeklärte Staat unter Baschar al-Assad hat den Anschlag des "Wertewestens", wenngleich schwer beschädigt, überlebt. Zur Strafe für ihre Unbeugsamkeit werden die Syrer, die man doch angeblich "schützen" wollte, jedoch nach wie vor mit Wirtschaftssanktionen bestraft, ebenso wie die unterstützenden Staaten Russland und Iran.

"R2P" in der Ost-Ukraine

Der in Syrien so heftig bemühte Begriff vom "Schutz der Bevölkerung" vor einem übergriffigen Regime wird nun, fünf Jahre später, ausgerechnet von der russischen Regierung als (ein) Grund für die "militärische Spezialoperation" gegen die Ukraine ins Feld geführt. Und während man in Syrien nur rätseln konnte, warum nun ausgerechnet dieses Volk in den Genuss dieser "Unterstützung" gegen die eigene Regierung kam und nicht etwa die Völker Saudi-Arabiens, des Emirats Quatar, Jemens oder Ägyptens, und warum sich nun ausgerechnet die tausende Kilometer entfernten USA zum "Protektor" ernannten, stellt sich die Sache in der ehemaligen Sowjetrepublik Ukraine deutlich anders dar.

Wenig umstritten ist, dass ein Staat seine eigenen Staatsbürger schützen darf, und wenn es notwendig und möglich ist, auch im Ausland. Wann immer in den letzten Jahren militärisch ausgerüstete Evakuierungs- oder Befreiungsaktionen für westliche Staatsbürger zum Beispiel in von Revolten erschütterten afrikanischen Staaten in Gang gesetzt wurden, ging es genau um diese "responsibility to protect".

Auch die berühmte Befreiungsaktion auf dem Flughafen der somalischen Hauptstadt Mogadischu, als 1977 eine kleine, aber schwer bewaffnete bundesdeutsche Polizeitruppe die von RAF-Terroristen entführten Passagiere und Besatzungsmitglieder der Lufthansa-Maschine "Landshut" befreiten, war im heutigen Wortsinn eine "R2P"-Aktion. Von der damaligen Bundesregierung unter Helmut Schmidt wurde penibel darauf geachtet, dass der Einsatz mit Zustimmung der örtlichen Regierung erfolgte. Zum Glück für Kanzler Schmidt und für die später befreiten Menschen hatte man mit Staatssekretär Wischnewski (Spitzname "Ben Wisch") einen hoch befähigten Unterhändler nach Somalia geschickt, der – vermutlich auch mit dem Versprechen von künftigen "Wohltaten" für Somalia – die Zustimmung des somalischen Herrschers Mohamed Siad Barre erlangte.

Fakt ist, dass vor dem Beginn der russischen Invasion mehrere Hunderttausend Einwohner im Gebiet der Donbass-Republiken einen russischen Pass hatten. Das Magazin Euronews titelte noch Mitte Februar recht unbefangen: "Ukrainer im umkämpften Donbass: Russische Pässe heiß begehrt"

Die 1991 selbständig gewordene Ukraine setzt sich aus verschiedenen Ethnien und Sprachgruppen zusammen. Näherungsweise zwei Drittel geben Russisch als Muttersprache an, davon wiederum begreifen sich etwa die Hälfte als ethnische Russen. Das ist angesichts der langen gemeinsamen Geschichte, schon seit Zarenzeiten, kein überraschender Zustand. Gerade als Ukrainische Sowjetrepublik waren Umzüge in die Ukraine aus anderen Sowjetrepubliken oder aus der Ukraine in andere Republiken gang und gebe, nicht so sehr viel anders als Umzüge von einem deutschen Bundesland in ein anderes. Entsprechend vermischt sind (oder waren) die familiären oder freundschaftlichen Beziehungen. Trotzdem gab es auch ein deutliches Ost-West-Gefälle, wobei die "russischen Ukrainer" im Ostteil der Republik die Überzahl stellten.

Nach dem Maidan-Putsch 2014, der die bisherige, Kompromisse suchende gewählte Regierung aus dem Amt jagte, gingen die Post-Maidan-Regierungen mit Energie daran, die russischen Ukrainer zu Bürgern zweiter Klasse zu machen. Als Reaktion darauf gründeten sich in der Donbass-Region die sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, im Westen fortan als "Separatisten" bezeichnet. Diese Republiken suchten, und erhielten wohl, mindestens materiell, Unterstützung aus dem Ausland – naheliegenderweise aus Russland. Trotzdem zögerte die russische Regierung bis Anfang dieses Jahres, diese Republiken diplomatisch anzuerkennen – obwohl es durchaus erheblichen innenpolitischen Druck in diese Richtung gab.

Die doppelt-staatstragenden Medien in Berlin und Kiew haben sich früh darauf verständigt, diese Vorgänge als "Putin verteilt Pässe im Donbass" zu denunzieren. Von Seiten der Regierung in Kiew waren dagegen zumindest Anfang 2021 sogar Strafmaßnahmen gegen solche Inhaber von Doppel-Staatsbürgerschaften im Gespräch.

Einerlei – nach allen üblichen zwischenstaatlichen Spielregeln hatte Russland Anfang des Jahres jedenfalls weitaus mehr Berechtigung, einen Schutz der eigenen Staatsbürger im benachbarten Donbass – also eine "responsibility to protect" – für sich zu reklamieren, als es die diversen NATO-Staaten bei ihren Operationen im nahen und ferneren Osten je hatten.

Eine neue Ostfront?

In offizieller NATO-Lesart geht es bei der militärischen und finanziellen Unterstützung der Kiewer Regierung auch wieder darum, "die Ukrainer" vor "den Russen" zu beschützen. Dass einige Ukrainer, namentlich auf der Krim und im Donbass, gar keine Lust hatten, sich vor den Russen "beschützen" zu lassen, sondern im Gegenteil eher den Anschluss an die russische Föderation anstrebten (entweder kollektiv wie auf der Krim oder individuell mittels der zweiten Staatsbürgerschaft wie im Donbass), war und ist aus westlicher Sicht nicht berichtenswert. Auch nicht, dass es angesichts der von der Kiewer Regierung schon in den Vorjahren mehrfach erklärten Absicht, die der Kontrolle der Zentralregierung entzogenen Gebiete militärisch zurückzuerobern, durchaus Ängste Seiten der russisch-stämmigen Ukrainer in diesen Gebieten gab.

Dass die russische Regierung mit dem am 24.Februar begonnenen offensiven Einsatz seiner Streitkräfte in der Ukraine das Völkerrecht gebrochen hat, ist wenig strittig. Dass es bei diesem als "Spezialoperation" betitelten Militäreinsatz um weit mehr als "R2P" geht, dürfte den meisten klargeworden sein.

Es geht für Russland um wesentlich essenziellere Motive der nationalen Sicherheit, wie jeder wissen kann, der sich mit der russischen Sichtweise beschäftigt hat: Eine in die NATO aufgenommene Ukraine unter derart manisch anti-russischen Regierungen, wie sie seit 2014 in Kiew am Ruder sind, bedeutet für Russland mindestens die gleiche Art von Bedrohung, wie sie die "Kubakrise" von 1963 für die USA darstellte. Zumal die Selensky-Regierung auf der letzten Münchner Sicherheitskonferenz kurz vor dem Krieg wiederholt die atomare (Wieder-)Bewaffnung indirekt eingefordert hatte.

Blickt man noch einmal auf 1963 zurück, stellt sich die Frage, warum der „Westen“ seit Beginn des neuen Jahrtausends den damaligen Weg der Gespräche, Verhandlungen und schließlich der gegenseitigen Rüstungsreduzierung heute nicht mehr einschlagen will.