Ein Lohn zum Leben – oder nur zum Überleben?
Muss der Lohn zum Leben reichen? Wenn ja, wer soll das bezahlen? Der Arbeitgeber? Der Staat? Oder vielleicht doch der Konsument? Und warum müssen wir uns diese Frage überhaupt stellen?
Was ist geschehen? Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands hat in einem öffentlich gewordenen internen Dokument diesen Satz gesagt. „Ein rein existenzsichernder Lohn ist nicht die Aufgabe der Arbeitgeber.“ Es könne nicht die Aufgabe der Unternehmen sein, für existenzsichernde Löhne zu sorgen, das sei Sache des Staates bzw. des Sozialamts.
Hintergrund der Aussage ist ein Streit um die Einführung von kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen von bis zu 24,50 Franken in Genf und 23,90 Franken in Zürich. Die Arbeitgeber halten kantonale Mindestlöhne für rechtswidrig, weil damit die (tieferen) sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Niedriglöhne untergraben würden.
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