Soziales

Bedingungsloses Grundeinkommen: NEIN, Grundrecht auf soziale Teilhabe: JA

| 18. August 2016

In der römischen Sklavenhaltergesellschaft war man sich bewusst, dass es nicht ausreicht, einen Menschen einen "Freibrief" auszustellen. Als "frei" erklärten Sklaven, musste ein Stück Land übereignet werden. Eine vergleichbare Handlung ist auch heute erforderlich, um den „Lohnsklaven“ zum „freien Menschen“ zu machen.

Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise Sprache, die es erforderlich macht, Sachverhalte korrekt zu beschreiben. Die Begrifflichkeit „bedingungsloses Grundeinkommen“ ist einerseits eine „Unmöglichkeit“ und andererseits eine sachlich falsche Beschreibung. Hier bewegen wir uns auf dem Gebiet sprachlicher „Schlampigkeit“, die dafür sorgt, dass Sachverhalte verschleiert werden und damit missbraucht werden können.

Ein Beispiel dieser Kategorie ist das Bezeichnungspaar „Arbeitgeber/Arbeitnehmer“. Hier wird nämlich die wahre Bedeutung des dahinter stehenden Sachverhalts, wer etwas „gibt“ und wer etwas „nimmt“, verschleiert. Der „Arbeitgeber“ gibt „Kapital“, der „Arbeitnehmer“ gibt seine Arbeitsleistung, genommen wird das damit erzielbare „Einkommen“, wobei man über die angemessene Aufteilung trefflich streiten kann. Streit ist insbesondere dann kaum zu vermeiden, wenn man der Frage nachgeht, wie „Kapital“ entsteht und wieso dafür ohne weitere Leistungserbringung ein „Einkommen“ gezahlt wird.

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