EU

Das ist eine Kampfansage

| 21. Juli 2016

Es gibt Neuigkeiten vom TUI-Fall. Die Europäische Kommission schlägt sich auf die Seite der Kläger und hält die deutsche Aufsichtsratsmitbestimmung für mit dem Europarecht unvereinbar. Das ist eine Kampfansage an Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften.

Bereits im Dezember 2015 hatten wir über den TUI-Fall berichtet, bei dem es um die Frage geht, ob sich die deutsche Aufsichtsratsmitbestimmung mit Hilfe des europäischen Rechts beseitigen lässt (siehe die Einzelheiten hier).

Bekanntlich werden in Deutschland die Aufsichtsräte von Großunternehmen zur Hälfte mit Vertretern der Beschäftigten besetzt. So auch bei TUI. Mit Beschluss vom Oktober vergangenen Jahres hat das Berliner Kammergericht ein Verfahren ausgesetzt, in dem ein TUI-Aktionär die Zusammensetzung des Aufsichtsrats beanstandete, und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Mit der in den europäischen Verträgen verankerten Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie mit dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, so das Anliegen des Klägers, sei es nicht vereinbar, dass ein Mitgliedstaat das Wahlrecht für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nur den im Inland beschäftigten Arbeitnehmern einräumt.

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