Das verheerende Polbud-Urteil des EuGH
Das Polbud-Urteil des Europäischen Gerichtshofs trübt die Freude über das Erzberger-Urteil. Die Auslegung der Niederlassungsfreiheit des EuGH ist so verstörend, wie die potenzielle Auswirkung auf die Arbeitnehmermitbestimmung verheerend.
Die Freude über das Erzberger-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) währte nicht lange. Makroskopen erinnern sich: Der EuGH hatte der Rechtsauffassung der Europäischen Kommission, die deutsche Unternehmensmitbestimmung behindere den europäischen Binnenmarkt, eine klare Absage erteilt (das Erzberger-Urteil C-566/15 vom 18. Juli 2017 findet sich hier und hier unser letzter Kommentar dazu). Das gab Anlass zur Hoffnung, der EuGH werde nunmehr auf einen Pfad der weniger extensiven Interpretation der europäischen Marktfreiheiten (das sind die Grundsätze der freien Bewegung von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital auf dem europäischen Binnenmarkt) einschwenken.
Wie verfehlt diese Hoffnung war, zeigt nunmehr das Polbud-Urteil C-106/16 vom 25. Oktober 2017 (hier). Die dort vorgenommene Auslegung der Niederlassungsfreiheit kann man nur als verstörend bezeichnen und die potenziellen Auswirkungen auf die Arbeitnehmermitbestimmung als verheerend.
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