Der Weckruf aus Karlsruhe
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB kommt zur Unzeit. Dennoch sollte es Anlass geben, über den gegenwärtigen Zustand der EU und ihre Zukunftsaussichten nachzudenken.
Gegenwärtig ist die primäre Aufgabe der Wirtschaftspolitik, die Folgen der Coronakrise weit möglichst finanziell abzufedern. Wie schwierig das im Rahmen der EU ist, belegen die Diskussionen um die sogenannten Coronabonds. Dass nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Anleihekäufe der EZB in der Vergangenheit als teilweise verfassungswidrig qualifiziert hat, liefert bedauerlicher Weise den fiskalpolitischen Falken in der EU reichlich Munition und erschwert so eine problemadäquate wirtschafspolitische Reaktion der Euro-Mitgliedsstaaten.
Die Frage aber ist trotzdem, ob man dafür die Karlsruher Verfassungsrichter verantwortlich machen darf. Die ausführliche Begründung ihres Urteils jedenfalls macht deutlich, auf welch kruden und problematischen ökonomischen Ideen die institutionelle Ausgestaltung der EU beruht. Sollte man daher statt der Verfassungsrichter nicht eher die institutionelle Verfasstheit der EU ins Visier nehmen?
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