EZB-Politik

Die EZB vor dem Bundesverfassungsgericht

| 05. Dezember 2019
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Das Bundesverfassungsgericht wird bald ein Urteil über die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank verkünden. Es gibt gute Gründe, auf der rechtlichen Bindung der EZB und der Notwendigkeit einer richterlichen Kontrolle ihrer Entscheidungen zu beharren. Im konkreten Fall aber wird Karlsruhe über eine unbedeutende Duftmarke nicht hinauskommen. Denn die Trennung von Preisstabilitätspolitik und allgemeiner Wirtschaftspolitik funktioniert nur in der monetaristischen Fiktion.

Die Leserinnen und Leser von MAKROSKOP sind es gewohnt, die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank durch die makroökonomische Brille zu betrachten. Heute wollen wir die gewohnte Brille einmal gegen die verfassungsrechtliche Perspektive eintauschen. Hierzu gibt es aktuellen Anlass. Denn in den nächsten Monaten, voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2020, wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Anzahl von Verfassungsbeschwerden gegen das Public Sector Asset Purchase Programme (PSPP) zu entscheiden haben.

Die unkonventionelle Geldpolitik vor Gericht

Was ist das PSPP? Es handelt sich um eines von mehreren Programmen, in deren Rahmen die EZB über die nationalen Notenbanken des Euroraums Wertpapiere auf den Sekundärmärkten erwirbt. Beim PSPP kaufen die Notenbanken Staatsanleihen in von der EZB vorgegebenen Größenordnungen, wobei sich die Aufteilung der Käufe unter den beteiligten Notenbanken aus den jeweiligen Kapitalanteilen an der EZB ergibt. Bisher haben sie auf diese Weise Staatsanleihen im Wert von um die 2,5 Billionen Euro erworben. Gemeinsam mit dem auf null gesetzten Leitzins, dem negativen Einlagenzins und langfristigen Kreditprogrammen für die Geschäftsbanken konstituieren die Ankaufprogramme die „unkonventionelle“ Geldpolitik der EZB. Hinzu tritt noch eine als forward guidance bezeichnete Kommunikation der EZB, die derzeit voll darauf ausgerichtet ist, die Erwartungen der Marktteilnehmer in Richtung einer mittelfristigen Fortsetzung der unkonventionellen Geldpolitik zu stabilisieren. Das Ziel der Maßnahmen besteht in der Anhebung der Inflation auf das EZB-Inflationsziel von unter, aber nahe 2%.

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