Soziales

Die GKV: Im Prinzip solidarisch, aber...

| 12. Juli 2016

Je versicherte Person erhalten Krankenkassen einen nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand gewichteten Betrag aus dem Gesundheitsfonds. Ein im Prinzip sinnvolles System der Ressourcenverteilung. Doch wirklich solidarisch finanziert wird es nicht.

Die GKV-Beiträge der Erwerbstätigen und Rentner werden von den Versicherten und ihren Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung als prozentuale Anteile an den Erwerbseinkommen bzw. Renten gezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. der Bundeshaushalt finanzieren die Krankenversicherung für Empfänger von Arbeitslosengeld. Außerdem gewährt der Bund seit 2004 Zuschüsse.

Grundsätzlich gilt das Solidaritätsprinzip mit einem lohnbezogenen allgemeinen Beitragssatz von gegenwärtig 14,6 Prozent, der paritätisch von den Versicherten und deren Arbeitgebern getragen wird. Die damit erzielten Einnahmen überweisen die Kassen an den Gesundheitsfonds. Aus ihm erhalten die einzelnen Krankenkassen je versicherter Person einen nach Alter, Geschlecht und Krankheitsbelastung gewichteten Betrag.

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