Soziales

Die Vergütung medizinischer Leistungen – ein Reizthema

| 11. August 2016

Die Bestimmung der Preise für medizinische Leistungen ist die wohl undankbarste Aufgabe in der Gesundheitspolitik. Sie bewegt sich in einem konfliktreichen Spannungsfeld von Erwerbsstreben, Ressourcenverteilung, Versorgungszielen und ethischen Normen.

Unser Gesundheitswesen wird aus guten Gründen nicht über den Markt gesteuert. Nur in eng begrenzten Bereichen wie den rezeptfreien Arzneimitteln gibt es Marktpreise. Die Leistungen von Arztpraxen und Krankenhäusern werden sogar für Privatpatienten mit gesetzlich geregelten Entgeltsystemen vergütet.   Die von den Krankenkassen gezahlten Vergütungen für Arztpraxen und Krankenhäuser orientieren sich an den Durchschnittskosten definierter Leistungen, die von dafür eingerichteten Instituten berechnet werden. Der in der vertragsärztlichen Versorgung geltende Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und die Abrechnung stationärer Leistungen anhand von Fallpauschalen (DRG) sind zugleich Benchmarks. Sie geben den Arztpraxen und Krankenhäusern Informationen über das durchschnittliche Kostenniveau und damit ihre eigene Wirtschaftlichkeit. Mit diesem Ökonomen vertrauten Sachverhalt tun sich viele Mediziner schwer. Sie beklagen eine „Ökonomisierung“ ihres Berufes, der allerdings an der Spitze der Einkommensskala liegt. Dass sie das eine nicht ohne das andere haben können, blenden sie gerne aus.

Medizin und Ökonomie – zwei Welten

Ärzte und Ökonomen reden oft aneinander vorbei, weil sie unterschiedlich denken. Die Medizin ist eine weitgehend theoriefreie, kasuistisch orientierte Wissenschaft. Zwar gibt es für die meisten Erkrankungen Standardtherapien, aber diese müssen stets mit den individuellen Behandlungsfällen abgestimmt werden. Es gilt der Grundsatz „Jeder Patient ist anders.“ Ökonomen hingegen denken in Modellen, in denen auf Einzelschicksale keine Rücksicht genommen wird. Die einen denken „bottom up“, die anderen „top down“. Da sind Missverständnisse garantiert.

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